muss ich mich ummelden, wenn ich das Elternhaus verlasse?

3 Antworten

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Ja Caimo, eine Ummeldung ist erforderlich. Lt. Meldegesetz ist sie Pflicht. In einigen Tagen brauchst Du zusätzlich eine Vermieterbescheinigung. Vorlagen findest Du dafür im Web. Welche Unterlagen Du benötigst und weitere Details finden sich auf https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/ - die Fristen der Ummeldung gelten, doch bei einem Auszug aus dem Elternhaus wird das in der Praxis eher locker gehandhabt. In den kommenden Wochen würde ich an Deiner Stelle die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt allerdings schon vornehmen.

Ja mußt Du. Und das binnen 14 Tagen nach Einzug bzw. Mietbeginn.

Ob im selben Ort oder nicht spielt keine Rolle.

Ab dem 01.11.2015 müssen Vermieter dem EMA auch Mitteilung über Ein- oder Auszug von Personen machen.

Ja du musst dich ummelden. Und das innerhalb einer Woche nachdem du umgezogen bist. Es gibt die sogenannte Meldepflicht. Wenn du es nicht tust, ist das eine Ordnungswidrigkeit was mit Bußgeldern bestraft werden kann.