Wann darf der Vermieter die buchung (Ferienwohnung) stornieren?

3 Antworten

Das macht keinen Sinn...wenn ihr jetzt ein 4 Personen Haushalt seid, bucht ihr doch auch zwei FeWos auf denselben Namen...wenn die "Freunde" nun Verwandte wären, die denselben Namen haben, wären es auch 2 FeWos.

Also da würde ich nochmal nachhaken. Das ist so unsinnig, ich weiß grad nicht ob ich lachen oder weinen soll.

So einem Honk würde ich keinen Cent bezahlen. Vollständige Buchung stornieren wegen NIchterfüllung und komplettes Geld zurückverlangen, woanders Urlaub machen.

Mietverträge für Ferienwohnungen fallen nicht unter das Mietrecht. Entscheidend sind die AGB. Eine Buchungsbestätigung erfolgte wohl nach Anzahlung von 20% des Buchungspreises. Dieser Vertrag kann vermutlich nicht auf diese Weise vom Vermieter gekündigt werden. Der Kündigungsgrund wäre nicht rechtswirksam. Der Kündigung wäre zu widersprechen und der Vermieter muss auf mögliche Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht werden, die durch ev. Gerichtsverfahren sich erhöhen.