Wäschetrockner der Freundin/ Nachbarin durch überladen kaputt gemacht

3 Antworten

Die Haftpflichtversicherung zahlt üblicherweise keine Schäden an geliehenen Sachen. Du musst mal in deinen Vertrag reinschauen, was dazu steht, oder die Versicherung anrufen und fragen. Manchmal zahlen sie doch. Falls sie zahlt, sendet man dir ein Formular für die Schadensmeldung zu.

Geliehene Sachen sind in der Haftpflicht in der Regel nicht versichert, weil es als Eigenschaden gewertet wird.

Nur in neueren Verträgen könnte das mit drin sein. Dann aber mit sehr begrenzter Versicherungssumme. Also in den Vertrag schauen, oder bei Deiner Versicherung anrufen.

Da dir der Trockner leihweise überlassen war, zählt das als Eigenschaden. Da ünbernimmt deine Haftpflicht NICHTS