Vorzeitige Lohnauszahlung möglich?
Hallo,
ist es möglich eine vorzeitige Lohnauszahlung zu bekommen? Klar ich werd auch meinen Arbeitgeber fragen aber wollte mich vorab informieren ob das überhaupt möglich ist nicht dass die frage total dumm rüberkommt. Es ist so dass ich für eine Zeitarbeitsfirma auf geringfügiger Basis arbeite und mein Lohn für z.B. Februar 2017 am 15. März 2017 ausgezahlt bekomme. Nun ist es so dass ich am 24 Februar erst meine Tätigkeit aufgenommen habe und im Februar dann nur 1 tag gearbeitet habe (Insgesamt ca 67 Euro). Ich werde bis zum 15. März einige Tage arbeide. Da ich in Geldnot geraten bin und zum 15 März einige Rechnungen zu begleichen habe wollte ich mich erkundigen ob es möglich ist die Tage die ich bis zum 15.März gearbeitet habe auch am 15. ausgezahlt zu bekommen.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten entschuldigt meine Rechtschreibung und Grammatik habe schnell geschrieben
9 Antworten
Das machen die nur sehr ungern.
Gerade in der Probezeit ist die Personalfluktuation in Zeitarbeitsfirmen enorm - da wollen die erst mal sehen, dass man Leistung bringt und dass die Kunden auch bereit sind, dafür zu bezahlen.
Alles, was da unangenehm auffällt (auch Lohnpfändungen und wohl auch Bitten um Vorschüsse), ist echt gefährlich.
... noch gefährlicher ist krank sein!
Prinzipiell geht es, aber das machen die nur bei langjährigen Mitarbeiter - sicher bei niemandem, der erst angefangen hat und dazu noch in der Probezeit ist.
Du wirst wohl entweder dein Konto überziehen oder die Rechnungen verspätet zahlen, dann eben mit Mahngebühr. Kündige Abos etc., die du dir nicht leisten kannst!
Generell möglich ist sowas schon, aber es gibt kein Gesetz was den AG verpflichtet dies zu tun.
Aber ich denke das besonders ZA-Firmen die finanzielle Lage ihrer MA bewusst ist, so gut bezahlt werden die meisten MA dort ja nicht.
Fragen kostet nix...
So etwas gibt es schon. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie dir in deinem Fall genehmigt werden würde.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn du noch in der Probezeit bist.
Möglich ist es. Ob es dein Arbeitgeber machen möchte ist natürlich eine andere Frage.