Resturlaub nach der Aussteuerung?

3 Antworten

Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann wird nach § 7 Abs. 4 ausgezahlt.

Wenn Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsabgeltung bekommst, ruht für diese Zeit das ALG I. Es ist keine Sperre, der Anspruch bleibt bestehen aber der Zeitpunkt des Arbeitslosengeldbezugs verschiebt sich entsprechend den ausgezahlten Urlaubstagen nach hinten.

Da du den Urlaub nicht mehr in Form von Freizeit bekommen kannst, ist nur eine Abgeltung möglich.

wird ausgezahlt