Verzicht auf Widerrufsrecht bei Abschluss Eines Mietvertrages?

5 Antworten

Wenn Sie den Vertrag widerrufen innerhalb der Frist, dann ist der Mietvertrag aus der Welt, wie wenn er gar nicht erst geschlossen worden wäre.

Wenn Sie nicht verzichten, dann läuft der Vertrag ganz normal.

Wenn man die Leistungen voll und ganz beansprucht heißt das, dass Sie eben gleich einziehen und die Wohnung bewohnen - das sind die Leistungen

Das heißt aber, dass Sie eben nicht einziehen und dann widerrufen können

Mietverträge haben mit dem Fernabgabegesetz nichts zu tun.

Du bestellst ja keine Wohnung aus dem Katalog....

Für Mietverträge gibt es generell auch kein Widerrufsrecht. Sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern (i.d.R. Mieter und Vermieter) unterzeichnet ist, gilt er.

Was sind die möglichen rechtlichen Konsequenzen, wenn ich entweder Verzichte oder halt eben nicht

Rechtliche Konsequenzen gibt es keine, da es wie gesagt gar kein Widerrufsrecht für Mietverträge gibt.

Wenn Du nicht unterzeichnest, bekommst Du halt die Wohnung nicht.

Zusätzlich steht noch dabei, man solle die Verzichtserklärung dann unterschreiben, wenn an die Leistungen aus dem Mietvertrag direkt und in vollem Umfang in Anspruch nehmen möchte. Was ist hiermit genau gemeint? Welche Leistungen konkret?

naja, die Leistungen, die im Mietvertrag stehen. Den Vertrag kennst ja wohl nur Du.

Bei Wohnungsmietverträgen gibt es normalerweise kein Widerrufsrecht, es kann vereinbart werden aber wenn es nicht drin steht gibt es das auch nicht.

Hier in dem Vertrag scheint es zwar ursprünglich im Vertrag vereinbart zu sein, wird aber hier durch die Zusatzvereinbarung ausgeschlossen und das ist rechtens.

Zusätzlich steht noch dabei, man solle die Verzichtserklärung dann unterschreiben, wenn an die Leistungen aus dem Mietvertrag direkt und in vollem Umfang in Anspruch nehmen möchte. Was ist hiermit genau gemeint? 

Stelle mal den genauen vollen Text als Kommentar hier rein.

Alejandro1998 
Fragesteller
 15.03.2018, 21:39

Vielen Dank für deine Antwort. Hier der genaue Wortlaut:

Verzichtserklärung bei einem mietvertrag nach dem fernabsatzgesetz ( wenn sie die leistung aus dem mietvertrag direkt und in vollem unfang in anspruch nehmen möchten und nicht die 2 wochen frist abwarten wollen)

hiermit verzichte ich ausdrücklich auf mein gesetzliches widerrufsrecht bezogen auf den von mi abgeschlossenen mietvertrag über die erbringung der folgenden dienstleistung:

übergabe der wohnung aus dem mietvertrag vom xx.xx

mietobjekt; whg-nummer

johnnymcmuff  15.03.2018, 21:50
@Alejandro1998

hiermit verzichte ich ausdrücklich auf mein gesetzliches widerrufsrecht bezogen auf den von mi abgeschlossenen mietvertrag über die erbringung der folgenden dienstleistung: übergabe der wohnung aus dem mietvertrag vom xx.xx

Die Leistung ist als die Übergabe bzw. die Anmietung der Wohnung.

Entweder Du lässt es oder Du mietest die Sache. An die vertraglich wirksamen Vereinbarungen musst Du Dich dann halten.

Renick  16.03.2018, 08:33

Das kann man so allgemein nicht sagen, dass es kein Widerrufsrecht gibt, wenn es nicht vereinbart ist. Gemäß §312 Abs.4 BGB gelten explizit auch Mietverträge als Verbraucherverträge, und der Vermieter muss als Unternehmer eingestuft werden können und der Mieter muss Verbrauchen sein. Laut dem genannten Gesetz gilt es aber auch nur dann, wenn die Wohnung zuvor nicht besichtigt werden konnte. Von daher kommt das Widerrufsrecht in der Praxis sicherlich nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen.

Nein, das zu unterschreiben hat keine Nachteile für dich. Denn das gesetzlich zustehende Widerrufsrecht (§312 Abs.4 i.V.m. §356 Abs.4 S2 BGB) hast du ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise wenn du die Wohnung vorab nicht anschauen konntest. In der Regel besichtigt man die Wohnung aber ja erst mal, hast du vermutlich auch gemacht.

eine Verzichtserklärung auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz bei.

Warum und was soll das? Im Mietrecht gibt es eh kein Widerrufsrecht.

Renick  16.03.2018, 08:19
Im Mietrecht gibt es eh kein Widerrufsrecht.

Dann lies mal §312 Abs.4 BGB. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es das.