Vermieter zieht Geld von meiner Kaution ab, was tun?

7 Antworten

Im Mietvertrag steht nichts von Wände streichen, ist er im Recht?

Was genau steht z.B. zu Endrenovierung/ Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? 

Bitte mal posten.

Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist oder dort z.B. steht das man die Wohnung besenrein übergeben muss oder es unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt, dann muss man nicht renovieren.

Z.B. stehen oft starre Fristen im Mietvertrag oder das man die Wände weiß streichen muss; das ist in Formularmietverträgen unwirksam.

Einfach 150 € zu verlangen ist auch nicht rechtens.

johnnymcmuff  02.10.2018, 00:44

Leider hat er mit die letzte Betriebskostenab. für 2017 immer noch nicht ausgehändigt, obwohl ich mehrere Anfragen gestellt habe.

Wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, dann muss Dir noch keine Abrechnung zugegangen sein, da hat der Vermieter noch bis zum 31. Dezember die Gelegenheit.

Nein, natürlich nicht. Ausserdem ist man gesetzlich sowieso nicht mehr verpflichtet beim Auszug zu renovieren.

Du solltest das auf keinen Fall akzeptieren und mit einer Klage drohen, sollte Dir die Kaution nicht vollständig ausgezahlt werden. Du hättest ja nicht mal eine Kontrolle, ob Dein Vermieter auch wirklich streichen würde - schon ziemlich dreist.

Immer dieser Ärger mit Kautionen und Vermietern, die alles Mögliche an den Haaren herbeiziehen, um sie nicht auszahlen zu müssen; man sollte das gesetzlich verbieten.

Dein Vermieter ist übrigens verpflichtet, Deine Kaution auf einem extra Mietkautionskonto und nicht etwa auf seinem eigenen Konto anzulegen - lass Dir das mal von ihm zeigen, hat er wahrscheinlich gar nicht gemacht.

"Daraufhin sagte er, er könne keine Rechnung schreiben, sonst müsste er eine Firma beauftragen bei der ich ungefähr 500€ bezahlen müsste."

Was für eine absurde Aussage!

iIovemusic 
Fragesteller
 02.10.2018, 00:32

Leider hat er mit die letzte Betriebskostenab. für 2017 immer noch nicht ausgehändigt, obwohl ich mehrere Anfragen gestellt habe.

johnnymcmuff  02.10.2018, 00:40
@iIovemusic

Werde unter meiner Antwort dazu Stellung nehmen.

dandy100  02.10.2018, 00:46
@iIovemusic

sehr gut für Dich - wenn es nämlich bis Ende 2018 nicht macht, ist er verpflichtet, Dir die Nebenkosten in voller Höhe zu erstatten

"Ist der Mieter aus der Wohnung ausgezogen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten bei einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten monatlichen Vorauszahlungen vom Vermieter zurückfordern (BGH NJW 2005, 1499), ohne zuerst auf Erteilung einer Abrechnung klagen zu müssen. Verweigert der Vermieter die Rückzahlung, muss ihn der Mieter verklagen"

.https://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/

johnnymcmuff  02.10.2018, 00:39

Ausserdem ist man gesetzlich sowieso nicht mehr verpflichtet beim Auszug zu renovieren.

Das ist so nicht richtig.

Nur wenn man in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist und keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat oder wenn es unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt, dann muss man nicht renovieren. 

Wer in eine renovierte Wohnung zieht, muss renovieren, wenn es erforderlich ist.

Der Vermieter dürfte auch seine Zeit für eigenen Arbeitsaufwand abrechnen, also ohne Rechnung. Das ist nicht das Problem.

ABER das Problem ist, dass in deinem Vertrag nichts bezüglich der Schönheitsrenovierung vereinbart ist. Schon allein deshalb darf der Vermieter dafür nichts abziehen.

Verweise den Vermieter auf §538 BGB. Aus diesem Paragraphen ergibt sich, dass die Renovierung nicht deine Aufgabe ist, und sag ihm, dass du aus diesem Grund mit dem Abzug nicht einverstanden bist.

Was der Vermieter so sagt, ist nicht entscheidend, vielmehr das, was mietvertraglich vereinbart wurde. Ob das dann rechtskonform ist, ist von Fall zu Fall zu prüfen. Es gibt zahlreiche Urteile, insbesondere des BGH, die eine Renovierungspflicht des Mieters verneinen.

 Hier kann ohne Kenntnis des Vertragstextes deshalb nicht (bisher) sicher guter Rat gegeben werden. Deshalb poste diesen hier im Wortlaut.

Zunächst gilt einmal, dass man die Wohnung so verlässt wie man sie empfangen hat. Renoviert oder nicht: Je nach dem.

johnnymcmuff  02.10.2018, 00:49

So pauschal geschrieben ist das völlig falsch. Es hängt von von vielen Faktoren und auch BGH- Urteilen ab.

Wenn man z.B. in eine renovierte Wohnung zieht und nach 3 Monaten wieder auszieht, muss man nur renovieren, wenn es erforderlich ist.

Oder gibt es z.B. unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen, dann muss man auch nicht renovieren.

Andersrum ein Beispiel:

Man zieht in eine unrenovierte Wohnung, da müsste man bei Auszug nicht renovieren. Aber hat man die Wände mit grellen Farben versehen, dann muss man diese Wände streichen.