Bewegliche Sachen in einer Haftpflichtversicherung?
Hallo :),
weiß jemand, ob Rauchmelder in einer Mietwohnung zu „beweglichen Sachen“ in einer Haftpflichtversicherung zählen? Oder kann man das nicht fest sagen, da jede Versicherung eine andere Definition von „beweglichen Sachen“ hat bzw. jeweils andere Sachen darunter gelten?
Zu beweglichen Sachen in einer Haftpflichtversicherung zählen normalerweise Heizungen und Elektrogeräte. Wären Rauchmelder jedoch eine Ausnahme?
7 Antworten
Die sind üblicherweise mit dem Gebäude verbunden...
Eine gescheite PHV reguliert übrigens auch Schäden an beweglichen, geliehenen/gemieteten Sachen.
Danke!
Der Rauchmelder wird ja fest mit dem Gebäude verbunden und ist somit Gebäudebestandteil. Wenn du diesen beschädigst, ist das ein Mietsachschaden.
Wenn der an der Decke befestigt ist. ist er ja nicht mehr "beweglich". Wenn du dir eine Bohrmaschine ausleihst, ist das eine bewegliche Sache.
Eine Heizung und eine Gasanlage sind auch nicht „beweglich“, werden aber auf der Internetseite der Allianz als „bewegliche Gegenstände“ gezählt.
Wenn du in deiner Mietwohnung die Heizung beschädigst, ist das ein ganz normaler Mietsachschaden, der in aller Regel, durch die PH gedeckt ist.
Ich mag mir nicht vorstellen was das mit der Haftpflicht zu tun hat......
Haftpflicht bedeutet das der Schaden Dritter ersetzt wird. Es ist egal ob der Rauchmelder angeschraubt ist oder nicht.
Es geht darum, dass der Rauchmelder in einer Mietwohnung beschädigt wurde. Deshalb wollte ich wissen, ob die Haftpflichtversicherung das übernehmen würde, oder nicht, da es eventuell als „beweglicher Gegenstand“ zählen könnte. Auf verschiedenen Versicherungsseiten steht nämlich, dass Schäden an beweglichen Gegenständen nicht übernommen werden, deshalb ist es wichtig, ob der Rauchmelder wirklich darunter zählt.
Du verwechselst hier scheinbar Gebäudeversicherung mit Haftpflichtversicherung. Insofern du eine private HPV hast spielt es keine Rolle, ob die Sache beweglich ist oder nicht.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/mietsachschaeden/
unter „Ausnahmen“
Also scheinbar nicht.
"Mietsachschäden" an beweglichen gemieteten Sachen sind häufig ausgeschlossen. Der Brandmelder ist aber mit dem Gebäude verbunden und Gegenstand des Mietvertrages.
Also sagen Sie, dass Rauchmelder nicht als „bewegliche gemietete Sachen“ gelten und man eventuell bei Ablehnung von der Haftpflichtversicherung einen Widerspruch einlegen könnte?
Ein Rauchmelder kostet auf dem BM etwa 4€. Willst du hier 3 Std. Schreibarbeit vom Zaun brechen?
Du vergisst wohl, dass es eine Mietwohnung ist und man nicht nach seiner Nase was ändern bzw. tauschen kann, ohne die Hausverwaltung vorher informiert zu haben. Außerdem arbeitet die Hausverwaltung mit einer bestimmten Rauchmelder Firma zusammen, da kann man nicht einfach einen x-beliebigen Rauchmelder für 4€ kaufen. Zudem ging es mir um die Versicherung und nicht darum, wie ich vorgehen sollte, wenn der Rauchmelder beschädigt ist.
Das ist aber ein durchaus berechtigter Einwand.
Wenn du einen Versicherungsmakler oder dergleichen hättest (was scheinbar nicht der Fall ist, sonst würdest du hier sowas nicht fragen), dann hätte dir dieser gesagt, dass kleine Schäden besser nicht eingereicht werden sollten. Sonst kannst du davon ausgehen, dass dir die Versicherung nach dem 2. Schaden kündigt. Und dann viel Spaß auf der Suche nach einer neuen Versicherung.
Ich habe einen Versicherungsmakler und bin auch schon in Kontakt mit ihm. Ich habe die Frage vor 3 Tagen abends/ nachts gestellt, weil mein Versicherungsmakler um die Uhrzeit natürlich nicht erreichbar ist, ich aber schonmal vorher wissen wollte, wie es denn nun aussieht bzw. aussehen könnte.
Einfach nicht kommentieren, wenn man nicht Bescheid weiß.
Oder solche Infos einfach dazuschreiben?
Ich würde ja generell dazu raten, keine Fragen zu stellen, wenn man keine Antworten haben möchte, die dir vllt nicht gefallen.
Fakt ist und bleibt, dass es absolut nicht empfehlenswert ist, Kleinschäden einzureichen. Sowas sollte dir dein Versicherungsmakler auch so sagen.
Ich habe die Info doch dazugeschrieben, das sollte als Kommentar ausreichen. Außerdem kann ich doch nicht ahnen, dass jemand noch nach drei Tagen kommentiert. Hättest ja auch einfach fragen können, ob das Anliegen nun gelöst wurde, wenn du schon deinen Senf dazugeben möchtest. Ich komme mit jeder Antwort klar und es hat rein gar nichts damit zutun, ob mir die Antwort „gefällt“. Deinen Rat brauche ich nicht, also gebe dein „Wissen“ hier an andere weiter.
Einfach lol xD
Einfach unlustig.
Lol
Meiner Auffassung nach sind Rauchmelder fest installiert, also nicht beweglich.
Ja, sehe ich genauso. In manchen Verträgen zählen Rauchmelder jedoch als „bewegliche Gegenstände“.
Ja, das weiß ich. Meine Frage ist anders, und zwar, ob der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen wird, oder nicht, da Rauchmelder als „bewegliche Gegenstände“ gelten können.