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5 Antworten

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – was darf man was darf man nicht?

In vielen Musterarbeitsverträgen finden sich Vertragsstrafevereinbarungen. Meistens lauten diese Vereinbarungen so, dass dem Arbeitnehmer eine bestimmte Verpflichtung im Arbeitsvertrag nahe gelegt wird und beim Verstoß er hierfür eine bestimmte Summe zu zahlen hat. Gerade wenn der Arbeitnehmer ein solcher Verstoß begangen hat, stellt sich die Frage inwieweit die Vertragsstrafevereinbarung wirksam ist.

Zulässigkeit der Vertragsstrafevereinbarung

Das Bundesarbeitsgericht geht von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Vertragsstrafenvereinbarung aus, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung durch den Arbeitnehmer sichern will.Voraussetzung istalso, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer solchen Vereinbarung hat. Rechtsgrundlage hierfür ist § 339 BGB. Weiter unterliegen Vertragsstrafenvereinbarungen im Arbeitsvertrag-wenn diese nicht ausgehandelt wurden-den §§ 305 ff. BGB (AGB – Kontrolle).

**Vertragsstrafevereinbarungen in Spezialfällen unzulässig?*

*Es gibt aber auch Fälle, in denen Vertragsstrafevereinbarungen von vornherein unzulässig sind, so zum Beispiel Vertragsstrafevereinbarungen im Berufsausbildungsverhältnissen. Diese sind von vornherein nichtig. Geregelt ist dies in § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsausbildungsgesetzes.

Form der Vereinbarung über Vertragsstrafen

Eine Vertragsstrafe muss vertraglich vereinbart werden und kann nicht einseitig vom Arbeitgeber diktiert werden. Das Bundesarbeitsgericht hat grundsätzlich keine Bedenken gegen vorformulierte Vertragsstrafenvereinbarungen in Arbeitsverträgen.

Inhalt der Vertragsstrafevereinbarungen

Problematisch sind in der Praxis eigentlich 3 Varianten der Vertragsstrafevereinbarungen, nämlich ◦überraschende Vereinbarungen mit denen der Arbeitnehmer nicht rechnen muss ◦unbestimmte Vereinbarungen ◦unangemessene Benachteiligungen

Beispiel= überraschende Vereinbarung:

Die Vertragsstrafevereinbarung “versteckt” sich im Fließtext, so dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer diese übersieht.

Beispiel = unbestimmte Vereinbarung

“Der Arbeitnehmer muss bei schuldhafter Vertragsbeendigung eine Vertragsstrafe in Höhe von …. zahlen.”

typische Vertragsstrafevereinbarungen ◦Vertragsbruch (grundsätzlich zulässig; problematisch bei Nichtantritt zur Arbeit und Kündigung vor Arbeitsaufnahme) ◦Schlechtleistung (unzulässig bis problematisch) ◦Arbeitszeit /Unpünktlicheit (unzulässig bis problematisch) ◦Wettbewerbsverbot (zulässig unter Beachtung von §§ 74 ff. BGB)

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/10/09/vertragsstrafe-im-arbeitsvertrag-was-darf-man-was-darf-man-nicht/

Hallo, meines Wissens ist jeder Vertrag in dem Gesetzes widrige Niederschriften gibt nicht zulässig und somit ungültig. Da kann sich der Arbeitgeber auf den Kopf stellen. Es geht dann immer nur darum ob du nach einer Verurteilung durch das Arbeitsgericht weiterhin dort Arbeiten willst oder kannst. SMIEKY

Feuerfrau13  29.11.2013, 07:40

Deine Antwort ist nicht richtig. Siehe meine Antwort oben.

bigsur  29.11.2013, 13:23

allerdings ist die Niederschrift im Vertrag nicht rechtswidrig.

Klar, warum nicht?

Die Firma bekommt ihr Geld auch erst dann von ihren Kunden, wenn sie eine Abrechnung mit dokumentierten Leistungen vorlegt - Dein Gehalt müssen sie aber pünktlich überweisen. Also entsteht ihnen durch die verspätete Abgabe ein messbarer Verlust durch Zinsaufwand, außerdem sieht es gegenüber dem Kunden blöd aus, wenn man erst nach längerer Zeit auskunftsfähig ist.

Bei überraschender schwerer Erkrankungen mag man da Ausnahmen durchsetzen können, im Regelfall sehe ich da aber kein Problem.

Ja darf sie. Und wenn du es bei Vertragsabschluss so unterschrieben hast, gilt es auch.

Wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, dann ist das gültig.