Bekommt man eine Mahnung vom Finanzamt wegen Steuererklärung, wenn diese nicht rechtzeitig abgegeben wird?

3 Antworten

Hab mal 150 Euro wegen Versäumnis zahlen müssen... Kann mich aber nicht mehr erinnern ob und/oder wie oft, ich angemahnt würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 18:34

Okay, danke für deine Mitteilung. Schade, dass du nicht mehr weißt, ob du angemahnt wurdest. Dann werde ich mal schnell die Steuererklärung nachholen.

Das Finnanzamt kann bei verspäteteter Abgabe einer Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festsetzen, § 152 Abgabenordnung.

https://www.buzer.de/gesetz/1966/a27853.htm

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:21

Das ist mir bewusst...meine Frage war ja, ob man vorher einmal angemahnt wird.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:23
@schulzchen

Normalerweise wird an die Abgabe erinnert, ggfs. wird eine Schätzung angedroht und ggfs. wird geschätzt, wenn die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben wird.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:27
@PatrickLassan

Die Frist ist seit sieben Monaten abgelaufen...nun die Frage, gutes oder schlechtes Zeichen? Wir hatten noch nie mit dem Finanzamt zu tun, also keine negativen Erfahrungen bisher.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:29
@schulzchen
gutes oder schlechtes Zeichen?

Weder, noch.

Erinnert wird üblicherweise im August oder September. Warum das bei dir bisher nicht der Fall war, kann ich nicht sagen.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:34
@PatrickLassan

Okay, trotzdem danke für deine Meinung. Dann lasse ich mich überraschen und werde es jetzt nachholen, bevor noch ein Schreiben kommt.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:35
@schulzchen

Mir ist nicht ganz klar, warum es für dich derart von Interesse ist, ob du noch erinnert wirst oder nicht, wenn du sowieso vorhast, jetzt deine Steuererklärung abzugeben.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:37
@PatrickLassan

Mir geht es darum, ob ich noch ohne 'Strafe' davon komme, wenn ich die Steuererklärung jetzt noch ohne vorherige Anmahnung abgebe.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:40
@schulzchen

Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist unabhängig davon, ob du erinnerts wurdest oder nicht.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:44
@PatrickLassan

Und darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Einer sagt, erst wenn man angemahnt wurde, andere sagen bei sofortigem Verzug. Auch bei Google gibt es unterschiedliche Beiträge dazu. Ich hatte hier auf persönliche Erfahrungen anderer Forummitglieder gehofft.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:46
@schulzchen

Es mag ja sein, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, entscheidend ist aber, was in § 152 AO steht.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:47
@PatrickLassan

Wie gesagt, ich hatte auf persönliche Erfahrungen gehofft...bin da wohl nicht die Erste, die es nicht pünktlich gemacht hat. Wenn du in diesem Paragraphen alles wortwörtlich verstehst...dann Hut ab. Ich hab da so meine Schwierigkeiten mit.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:49
@schulzchen

Sicher nicht. Persönliche Erfahrungen nutzen dir aber auch nichts, da die Finanzämter bei der Festetzung von Verspätungszuschlägen einen Ermessensspielraum haben.

Mein Tipp: Gib deine Erklärung ab und mach dir dann erst Gedanken, wenn im Steuerbescheid tatsächlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:50
@PatrickLassan

Okay, und zu welchen Gedanken rätst du mir dann?

PatrickLassan  11.12.2018, 19:53
@schulzchen

Ob es sich lohnt, gegen die Festsetzung Einspruch einzulegen. Das kann dann der Fall sein, wenn du begründen kannst, warum du die Erklärung erst so spät abgegeb hasat.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:58
@PatrickLassan

Das kann ich nicht, da ich es selbst verschuldet habe. Lügen und Geschichten erzählen liegt mir nicht.

Du wirst vorher angeschrieben und Dir wird eine Frist gesetzt. Erst wenn die verstreicht kommt der Zahlemann.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 17:04

Bist du dir sicher? Ich hab schon Angst, dass ich eine Strafe bekomme. Abgabefrist war Ende Mai...vor sieben Monaten. Bis jetzt nicht ein Schreiben bekommen. Ist schon sehr komisch. Also kann nichts passieren, wenn ich sie jetzt noch unaufgefordert einreiche?

steefi  11.12.2018, 17:10
@schulzchen

Bin mir sicher ! Ich habe schon öfters vergessen eine Steuererklärung bis Mai abzugeben. Dann kommt im Sommer/Herbst ein Brief vom Finanzamt, daß ich meine S. abgeben soll. Wenn Du das dann nicht machst, schreiben die Dir nochmal mit Frist. Wenn Du die auch verstreichen läßt kommt die Mahnung die was kosten kann.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 17:14
@steefi

Okay, danke für deine Antwort. Das beruhigt mich, aber nicht, dass wir mittlerweile Dezember haben. Hat das Finanzamt uns etwa vergessen??? Wir sind definitiv zur Abgabe verpflichtet...das beunruhigt mich.

Johanna493  11.12.2018, 18:01
@steefi

Das ist zwar die übliche Vorgehensweise, das Finanzamt ist allerdings nicht dazu verpflichtet, an die Abgabe der Steuererklärung zu erinnern.

Die Besteuerungsgrundlagen könnten auch direkt geschätzt werden - natürlich mit entsprechendem Verspätungszuschlag aufgrund der Nichtabgabe der Erklärung.

Die Bearbeitungsweise ist natürlich hier auch abhängig vom Einzelfall bzw. dem jeweiligen Finanzamt.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 18:10
@Johanna493

Also können wir dann doch nicht so beruhigt sein...ich habe doch Angst, hunderte von Euro zahlen zu müssen. Ich komme aus Berlin, vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgehensweise.

steefi  11.12.2018, 19:15
@schulzchen

Komme auch aus Berlin, hier läuft das so.

schulzchen 
Fragesteller
 11.12.2018, 19:20
@steefi

Okay...mittlerweile sind aber sieben Monate nach Abgabefrist vorbei und kein Schreiben vom Finanzamt...Termin beim Lohnsteuerhilfeverein habe ich leider nicht mehr bekommen, sonst hätte man die Frist eventuell noch bis zum 31.12. verlängern können. Dann muss ich wohl das Risiko jetzt eingehen und es selber machen.

PatrickLassan  11.12.2018, 19:31
. Erst wenn die verstreicht kommt der Zahlemann.

Nein, dann kommt erst eine Schätzung. Der 'Zahlemann' (ich nehme an, dass du damit den Vollziehungsbeamten des Finanzamts meinst) kommt erst, wenn die festegesetzte Steuer nicht gezahlt wird.