Versorgungsausgleich wenn Ehemann fremdgegangen ist?

6 Antworten

Zum Schuldprinzip

Das Schuldprinzip ist passé – zumindest theoretisch. Wenn auch nicht in den Köpfen der Menschen. Und letztlich nicht einmal vor Gericht. Heute gilt das Zerrüttungsprinzip: Ist die Ehe gescheitert, darf sie auch geschieden werden. 

ein interessanter Artikel http://wize.life/themen/kategorie/finanzen/artikel/19675/trennung-schuldfrage-unterhalt--recht-ist-selten-gerecht

Zum Versorgungsausgleich findest Du hier gut verständliche Infos https://www.scheidung.org/versorgungsausgleich/

  • die Ansprüche werden zu gleichen Teilen aufgesplittet, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsoge profitieren können
  • ihr könntet im gegenseitigen Einverständnis auch ganz auf den Ausgleich verzichten
  • auf einen Versorgungsausgleich verzichtet wird durch das Familiengericht meist bei Geringfügigkeit, 2016 gut 29€/mtl resp 3402€ Kapitalwert

Im Härtefall kann ebenfalls auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, welcher Euch wohl nicht betrifft (ausser Dein Mann hätte während Eurer Ehe willentlich nicht selbst Anwartschaften erworben).

Ungleich wird nicht verteilt.

Das Schuldprinzip bei der Scheidung wurde in den 70 er Jahren abgeschafft. 

Was du möchtest, spielt keine Rolle, der Versorgungsausgleich wird normal durchgeführt, dagegen kannst du gar nichts machen, das steht deinem Mann einfach zu, wenn du mehr verdient hat in der Ehezeit. Was zum Eheaus geführt hat, ist eure Privatsache.

Das Schuldprinzip gibt es seit 1977 nicht mehr.

Egal, wer was getan hat, es hat keine Auswirkung auf den Versorgungsausgleich

... da wird es nichts geben, denn das ist kein Grund für einen Ausgleich.

Viel Glück.

Leider wird es für dich da eine große Enttäuschung geben, denn das Schuldprinzip wurde bereits vor etlichen Jahren abgeschafft.