Verhältnis öffentlich machen?
Meine (EX)Freundin hat ihren damaligen Ehemann und jetzt mich mit einem anderen Mann betrogen. Dieses Detail hat sie bisher immer erfolgreich verschwiegen, sowohl bei Ihrer Familie, als auch in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis.
Wenn ich Ihre Freunde/Familie per Whatsapp darüber informiere, vielleicht auch über mein oder ihr Facebook, wäre das verboten?
Der mit dem sie uns fremdgegangen ist, würde jederzeit meine Aussagen bestätigen, auch vor Gericht, weil sie auch ihn betrogen hat^^
Viele Grüße
8 Antworten
Fremdgehen geht gar nicht.. Mach was du möchtest, aber das Karma kommt immer zurück.
Das könnte man als "üble Nachrede" deuten.
Und was soll das? Was geht Dich das an?
Ja mei, das passiert täglich tausendfach. Nur, weil Dein Selbstbewusstsein nun angeknackst ist, musst du bei ihrer Familie ja nicht einen auf "Mimimi" machen... Das ist allenfalls peinlich.
Da sie mich jetzt aber als "Schuldigen!" hinstellt und nicht klar sagt "Ja, ich habe ihn betrogen", sondern sagt "Er hat mich einfach so verlassen", werde ich jetzt schräg angeschaut, weil ich die Arme ja verlassen hab. Ich würde das ganz gerne mal ein für allemal klar stellen, warum ich gegangen bin.
Musst Du wissen, ob Du dich auf so einen Rosenkrieg mit Schlammschlacht einlassen möchtest...
Wenn Dich jemand drauf anspricht, kannst du ja reagieren und das Ganze gleich im Gespräch klarstellen. Aber hüte Dich, da irgendwas über Social Media oder irgendwie schriftlich zu verbreiten. Zum Einen steht Dir das nicht zu, es Menschen zugänglich zu machen, die nichts damit zu tun haben, zum anderen kann sie Dich dafür drankriegen.
Ich würde es lassen. Eine öffentliche Schlammschlacht geht meistens für beide nicht gut aus, verursacht viel Gerede und möglicherweise Kosten...
Abgesehen davon finde ich es nicht schlimm, wenn jemand mal fremdgeht....antiquierte Moralvorstellungen sind heute nicht mehr zeigemäß...
Machs einfach öffentlich.
Die Leute, die sich mit ihr abgeben wollen, sollten erfahren, was für eine mickrige Art Mensch sie ist.
Ich möchte mir aber nicht ins eigene Bein schießen und hinterher verklagt werden oder so.
Ja, bei übler Nachrede kann das durchaus passieren.
§168 StGB üble Nachrede
"[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...]"
Wenn das Leute bezeugen, dann wird das wohl wahr sein, wenn du andere findest, die für dich aussagen.
Dieses dürfte kein Problem sein, ihr (Ex)Mann und der mit dem sie uns fremdgegangen ist, könnten und würden meine Aussagen bestätigen.
Dann ist es beweisbar, also geh damit an die Öffentlichkeit.
Solche Menschen haben das verdient ich finde fremdgehen geht gar nicht
Man kann's auch übertreiben mit der Moral....kommt in den besten Beziehungen vor, dass mal einer fremgeht;-))
Ja ist blöd sowas.
Eine Beziehung mit Fremdgänger zählt nicht zu den besten Beziehungen, in den besten Beziehungen wird sowas gelassen
Es geht mich insofern etwas an, weil sie erst ihren Mann und jetzt auch MICH betrogen hat. Daraufhin habe ich mich von ihr getrennt. Das geht es mich an.