Versicherungsschutz bei Autos?

6 Antworten

Also die Polizei interessiert sich überhaupt nicht, wer das Auto versichert hat - Hauptsache das Siegel ist nicht abgekratzt!

Du mußt da einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: der Versich.schutz besteht immer für das Auto, falls die Prämie bezahlt ist!

Die Versich.prämie richtet u.a. v. Merkmalen eben auch nach dem Fahrerkreis u. dem -alter: hat der Versich.nehmer einen Fahrer nicht gemeldet, dann muß er eben bei einer Überprüfung durch den Versicherer die korrekte Prämie nachentrichten, jedoch ist immer das Auto versichert!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ist immer das FAHRZEUG versichert. Damit darf JEDER fahren, der eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Etwas anderes ist, ob dann die Versicherungsprämie korrekt ist. Im Zweifelsfall muss der richtige Beitrag nachgezahlt werden.

Das Auto ist versichert nicht die Person. Es geht maximal um einen Personenkreis wie z.b unter 25 der eine erhöhte Prämie zur Folge hat. Aber selbst wenn eine dieser Personen fährt, kommt die Versicherung nicht so schnell auf der Pflicht

Hab gehört man darf als Person keine Autos fahren, die der Halter des Fahrzeugs nicht angegeben hat.

Das ist falsch.

was passiert wenn man trotzdem mit einem Auto fährt,

Gar nichts, weil immer das Fahrzeug versichert wird, nicht der Fahrer.

Richtig ist, dass der VR evtl. eine Höherstufung vornimmt bzw. im Versicherungsvertrag sich vorbehalten hat, dass der Halter das Fahrzeug nur für sich und/oder seine direkten Angehörigen nutzt. Da geht es aber schlicht um die Frage der Höhe der Prämie des VR, nicht um einen rechtlichen Ausschluss.

Das ist nur bedingt richtig. Das kommt auf die Versicherungsgesellschaft an. Meist reicht es aus, einen anderen Fahrer nachzumelden, was meist noch nicht einmal mit Mehrkosten verbunden ist.
Ausserdem ist grundsätzlich das Fahrzeug versichert und nicht der Fahrer.