Fahren ohne Versicherungsschutz in der Probezeit?
Hallo,
Person A ist 18 und noch in der Probezeit und wird von der Polizei mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen angehalten und bekommt eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz. Person A hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Womit ist zu rechnen und sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
5 Antworten
Das ist eine Straftat. Und eine Straftat (im Verkehr) in der Probezeit zieht in der Regel ein Aufbauseminar nach sich. Ein Anwalt kannst du natürlich einschalten wenn du aber keine Rechtsschutzversicherung hast würde ich es nicht machen da es wenig Chancen auf Erfolg hat und du dann auf den Kosten sitzen bleibst.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
http://www.vrvz.de/verkehrsrecht/fahren-ohne-versicherungsschutz
Spar dir das Geld vom Anwalt für die Nachprüfung... 6 Punkte in der Probezeit...
Deine Probezeit wird verlängert.
6 Punkte sind das nicht sondern 2 oder 3.