Verwarngeld für Halter und nicht Fahrer?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:
Ein Fahrer wird geblitzt und daraufhin gibt es in den nächsten Tagen einen Brief mit einem Verwarngeld. In dem Brief ist allerdings nicht der Fahrer, sondern der Halter des Fahrzeugs adressiert und ihm wird die Tat vorgeworfen. In diesem Beispiel sind Fahrer und Halter zwei verschiedene Personen.
Kann der Fahrer jetzt einfach das Verwarngeld von z.B. 20€ bezahlen und der Fall ist abgeschlossen oder sollte / muss (?) die Polizeidienststelle darüber aufgeklärt werden, dass die Person, welche die Tat vorgeworfen wird unschuldig ist und wer der eigentliche Fahrer war?
Danke an alle konsturktiven Antworten!
6 Antworten
Wer bezahlt, Großmutter oder Patentante oder der Faher, ist dem Ordnungsamt fast egal.
Die sind nur etwas traurig, denn bei Nichtzahlung hätten sie mit einem Bußgeldbescheid mehr in der Kasse.
Der Bussgeldstelle ist es egal von welchem Konto das Geld kommt.
Und da es ja keine Straftat sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit war interssiert sich auch die Polizei nicht dafür.
Kann der Fahrer jetzt einfach das Verwarngeld von z.B. 20€ bezahlen und der Fall ist abgeschlossen
Ja, das ist möglich, legal und der Fall ist danach auch erledigt.
Erst bei einem Bußgeld mit Fahrverbot wird genau geguckt, wer der Fahrer war.
Kann der Fahrer jetzt einfach das Verwarngeld von z.B. 20€ bezahlen und der Fall ist abgeschlossen
Genau so ist es
Wenn das Geld bezahlt wurde, spielt es keine Rolle von welchem Konto das kommt.