Versicherung fordert Restzahlung. Muss ich die bezahlen?
Hallo liebe Wissende. Nach langer Zeit wieder mal eine Frage von mir.
Meine Mutter ist am 30.11.2019 verstorben und hatte eine Zahnzusatzversicherung bei der Generali.
Die Versicherung wurde sofort gekündigt.
Nun verlangt aber Generali noch eine Restzahlung von den monatlichen 26€, da der Vertrag bis zum 23.12.2019 gelaufen wäre.
Muss ich die zahlen oder endet nicht meines Wissens jegliche Verpflichtung mit dem Tod?
Vielen Dank schon mal an Alle die Frage lesen und helfen wollen.
Es sind zwar nur Peanuts, aber was Recht ist muss Recht bleiben.
4 Antworten
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Nicht jede Versicherung endet auch zwingend mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Danke. Ich muss da bestimmt noch mal genau lesen. Angerufen habe ich schon 3 mal.
Nur: Wenn keine Angehörigen mehr da wären, könnte die Versicherung nichts mehr einfordern. Daher die Frage.
... wie gekündigt, wie geht das denn?
Der Vertrag wird mit dem Todestag aufgehoben und gut ist. Setze Mamis Berater/Makler auf den Topf, ggf., auch den für die PH!
So sehe ich das auch. Man muss halt sofort reagieren, was ich mit einem Anruf sofort getan habe. Anschließend hat man Zeit, die Unterlagen zuzuschicken.
du hast wahrscheinlich nur normal gekündigt oder hast du dezidiert geschrieben
a. Kündigung wegen Todesfall des Versicherungsnehmers
b. die Sterbeurkunde in Kopie beigelegt?
Wenn nicht, dann bitte nochmal schreiben und Kopie beilegen- schnell!
Konfrontiere den Versicherer mit dem Absatz 2: https://dejure.org/gesetze/VVG/80.html
Schon mal cool, Danke.
Das heißt, dass die Versicherung sozusagen Anteilige 7 Tage verlangen könnte und nicht mehr, da die monatlichen Zahlungen von 23. bis 23. eines Monats gehen.
Was ich vergessen habe. Die Privathaftpflicht hat Generali übrigens sofort beendet. Deshalb kam mir das so spanisch vor.
Die Versicherung wurde sofort gekündigt.
Dies ist nicht möglich!
Du hättest dem Versicherer die Sterbeurkunde deiner Mutter schicken müssen und eine rückwirkende Vertragsaufhebung zum Todestag beantragen müssen.
JohnnyAppleseed Fragesteller vor 14 Stunden
Sterbeurkunde wurde beigelegt und einfach mit Versicherungsnummer und Name einen 3 Zeiler verfasst.
Selbstverständlich auch wegen Todesfall, was sich eigentlich aus der Sterbeurkunde schon ergibt.
Das hab ich doch. Siehe in den Kommentaren.
Falsche Stelle, sorry.
Sterbeurkunde wurde beigelegt und einfach mit Versicherungsnummer und Name einen 3 Zeiler verfasst.
Selbstverständlich auch wegen Todesfall, was sich eigentlich aus der Sterbeurkunde schon ergibt.