Versicherung ignoriert Widerspruch?
Folgender Vorfall ergab sich:
Meine ehemalige Mieterin beschädigte während ihrer Auszugphase mit einer Kiste mein Auto, dabei wurde sie von mir und einer weiteren Zeugin gesehen.
Als ich sie darauf aufmerksam machte, stritt sie ab den Schaden verursacht zu haben, meldete diesen trotzdem Ihrer Versicherung.
Es folgte der übliche Papierkram, mit Termin beim Gutachter etc. Wie sich herausstellte, hatte ich an meinem Auto einen Schaden von knapp 800€. Meine Mieterin wurde von ihrer Versicherung ( HUK Coburg) aufgefordert, die Kiste inkl Maße zu beschreiben, was sie wohl auch tat. Daraufhin hat wohl angeblich ein Gutachter aus der Ferne ( er war nie vor Ort ) entschieden, dass der Schaden so nie entstanden sein kann. Die HUK lehnte ab den Schaden zu erstatten. Dagegen legte ich Widerspruch ein und bat um den schriftlichen Bericht des Gutachter. Man teilte mir mit, dass das Gutachten intern gemacht wurde und es darüber nichts schriftliches gäbe. Ich bestand weiterhin auf einen Widerspruch, welcher seitdem von der HUK ignoriert wird.
Wie sieht es rechtlich aus? Kann überhaupt ohne anwesenden Gutachter und trotz zeugen, der Schadenshergang ausgeschlossen werden? Muss die HUK auf meinen Widerspruch reagieren?
Ich bin dankbar für jeden Tip
8 Antworten
Du musst einen Anwalt einschalten. Wenn der es nicht ohne Gerichtsverfahren regeln kann -> geht es vor Gericht.
Du kannst gegen die Entscheidung des Haftpflichtversicherer keinen Widerspruch einlegen. Wenn du eine Forderung hast, musst du diese einklagen.
Das erfordert dann natürlich den Kostenvorschuss für Gericht und Anwalt.
Da du einen Zeugen hast, solltest du den Klageweg auch beschreiten.
Besser wäre es natürlich, wenn du selbst eine RS-Versicherung hättest. (in diesem Fall würde die KFZ-RS ausreichen)
HUK Coburg ist dafür bekannt, dass sie Schäden nicht gerade kulant reguliert!
Ohne einen versierten Anwalt erhalten Sie von dieser Versicherung keinen Cent!
Für Versicherungsnehmer sind die Beiträge sehr günstig, dafür spart die HUK eben bei der Schadenregulierung.
Es hat absolut nichts damit zu tun, dass die HUK auf Seiten Ihrer Kunden steht.
Die geringen Beiträge der HUK sind nur damit zu finanzieren, dass die HUK bei der Schadenregulierung sehr restriktiv ist.
Ich hatte dienstlich schon sehr oft mit der HUK zu tun und ohne die Einschaltung eines versierten Anwaltes war eine Schadenregulierung nicht möglich.
Dagegen legte ich Widerspruch ein
Das ist kein Behördenschreiben gegen das man Rechtsmittel einlegt, dein Widerspruch ist also komplett beganglos. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, bleiben dir u.U. Ombudsmann oder eine Klage.
Eine Versicherung ist keine Behörde, ein Widerspruch ist deshalb nichts, worauf die reagieren müssen. Wenn Du Dein Recht durchsetzen willst, wirst Du klagen müssen.
Die HUK steht eben auf Seiten IHRES Kunden.
Es bleibt anderen ja unbenommen, eine RS-Versicherung zu haben. Dann kann man auch ohne weiteres gegen die HUK angehen.