Verrechnung Rentenrückzahlung mit Hartz IV

7 Antworten

Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, ist auch die Rentennachzahlung auf diese Bedarfsgemeinschaft aufzuteilen. Bis auf eine Versicherungspauschale von 30,00 € monatlich wird die Nachzahlung gegen das erhaltene AlG 2 aufgerechnet.

Das ist doch auch logisch. Wenn du deine Rente sofort bekommen hättest, wäre sie doch auch als Einkommen für die BG gewertet worden.

Vom Tag des Rentenantrags wird AlG 2 nur als Vorschuss gezahlt. Die Nachzahlung bekommst du vor Verrechnung mit dem JobCenter gar nicht auf dein Konto.

wir hatten das vor ein paar jahren schon das problem und ich kann dir sagen das alles was sie als rückzahlung durch die rente bekommt als einmalzahlung eingerechnet wird. das ist leider so.auch wenn es nicht als gerecht erscheint.wir waren sogar vor gericht.

derajax  11.11.2014, 18:32

Wieso erscheint das nicht als gerecht? Es wäre doch ungerechnet, wenn sie ALG 2 bekommen und dann oben drauf noch die Renten.

mohrmatthias  12.11.2014, 06:02
@derajax

wenn ich die nachzahlung 1 monat eher erhalten hätte wäre es in mein sogenantes vermögen übergegangen und dann wäre mir die freigrenze als mein vermögen geblieben.

bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.

wenn man schon wenig hat,weil man gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann würde man sich schon darüber freuen wenn man das geld aus der nachzahlung der eu rente auch behalten könnte und sie nicht eingerechnet wird.

DerHans  12.11.2014, 09:22
@mohrmatthias

Wenn ein Rentenanspruch besteht, wird die AlG 2 Leistung aber von vorne herein nur als Vorschuss betrachtet. Also verrechnet die RV BEVOR sie die Nachzahlung überhaupt auf das Konto überweist.

mohrmatthias  12.11.2014, 11:52
@DerHans

das hatten wir dann auch gemerkt.nur leider wurde uns das damals nicht mitgeteilt .danke für die information.

Grundsätzlich werden Einnahmezuflüsse mit dem Hart 4 Anspruch der Bedarfsgemeinschaft verrechnet. Eine Verrechnung würde also nicht nur den Anspruch des mannes betreffen, sonder der gesamten bedarfsgemeinschaft.

Möglich aber, dass diese Rente unter § 11a 1.3. fällt.

Einfach mal beim JC anrufen und fragen. Entweder ist die Rente anrechnungsfrei (hurra) oder nicht. Die Rentenzahlung bekommen die eh durch automatisierten Datenabgleich mit...

Berufsuntauglichkeitsrente, das ist ja eine tolle Wortschoepfung.

Da das Amt ja seit einigen Jahren fuer die Frau in Vorleistung getreten ist, wird das Geld jetzt natuerlich auch angerechnet, zwei mal Geld kassieren geht nicht. Oft wird das gleich an das Amt ausbezahlt (Abtretungserklaerung), ansonsten muss man es melden und es wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerchnet. Letztenendes natuerlich auch auf den Ehemann, denn seine Frau muss ihn ja durchfuettern, wenn sie genug Einnahmen hat (Bedarfsgemeinschaft), da hat er ja keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Wie auch immer, die Rente wird angerechnet bzw. einbehalten.

DerHans  12.11.2014, 09:19

Bevor eine Rentennachzahlung ausgezahlt wird, klärt die RV evtl. Ansprüche anderer Sozialträger ab. Erst DANACH wird ein eventueller Überschuss ausgezahlt.

Natürlich darf das Jobcenter das.

Jede Art von Einkommen wird von der leistungsgewährenden Behörde kassiert - und das ist ja auch richtig so.

Durch die Nachzahlung kann er ja schließlich seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten ohne dem Amt auf der Tasche zu liegen.

DerHans  12.11.2014, 09:23

Wenn ein Rentenanspruch besteht, wird die AlG 2 Leistung aber von vorne herein nur als Vorschuss betrachtet. Also verrechnet die RV BEVOR sie die Nachzahlung überhaupt auf das Konto überweist