Vermieter will das ich die Miete immer zum 01. des Monats überweise, mein Gehalt bekomme ich zum 15.

19 Antworten

Auf dem 1. des Monats kann der Vermieter nicht bestehen, aber auf den 3. Werk- bzw. Bankbuchungstag.

Das ist sein gesetzlich verbrieftes Recht.

BGB § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

denn Mitte des Monats akzeptiert er nicht und so kommen Mietrückstände und Mahnungen zustande.

Und irgend wann die fristlose Kündigung wegen regelmäßig verspäteten Mietzahlungen.

Vermieter will das ich die Miete immer zum 01. des Monats überweise

Da hat dein Vermieter Recht: "Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag" eines Monats, also im Voraus, fällig, § 556b Abs. 1 BGB, sofern hierüber mitvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde :-)

Mietrückstände berechtigen zu qulifizierten Abmahnung und dann fristloser Kündigung, wenn man die ignoriert :-O

mein Gehalt bekomme ich zum 15. des Monats, was nun?

Da muss man eben am Monatsende noch Geld seiner Gehaltsüberweisung übrig lassen, um eine fristgerechte Überweisung auszuführen bzw. Deckung für den Dauerauftrag zur Verfügung lassen oder regelmäßig in den Dispo rutschen - wo ist das Problem?

G imager761

Das Gesetz sagt..die Miete ist bis zum 3. Werktag fällig. Bei ständig verspäteter Zahlung, könnte der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.

Kannst du dich nicht gütig mit ihm einigen? Wenn nicht, mußt du dem Gesetz Folge leisten!

Vermieter will das ich die Miete immer zum 01. des Monats überweise, mein Gehalt bekomme ich zum 15. des Monats, was nun?? Er will definitiv zum 01. des Monats, denn Mitte des Monats akzeptiert er nicht und so kommen Mietrückstände und Mahnungen zustande.

Er muss keine Mietzahlung zu Mitte des Monats akzeptieren.

Leihe Dir einmal die Miete von Freunden und Verwandten so dass Du Deine Miete pünktlich zahlen kannst.

Oder frage höflich den Vermieter ob es nicht möglich ist, die Miete immer zum 15. zu zahlen, das sollte dann aber schriftlich festgehalten werden.

Schau einfach mal ins BGB

Miete ist bis zum dritten Werktag fällig - das heißt - muss beim Vermeiter gutgeschrieben sien

§ 556b BGB

Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.


auf etwas anderes muss sich der Vermieter nicht einlassen ...