Miete trotz zahlung verschwunden?

16 Antworten

Wenn aus den Kontoauszügen der Überweisungstag und die vom Vermieter angegebene Bankverbindung zu entnehmen ist und darüber hinaus die Bank schon bestätigt hat, dass die Überweisung erfolgreich ausgeführt wurde, ist es seitens des Vermieters notwendig, zu seiner Bank zu gehen und nachzufragen, weshalb die Mieten nicht auf seinem Konto erscheinen. Sowas nennt man dann Nachforschungsauftrag.

Mehr als das, was Dein Bekannter getan hat, kann er auch nicht tun.

Weiteren Mahnungen und sogar einer fristlosen Kündigung kann Dein Bekannter daher gelassen entgegen sehen. Auf den Mahnkosten bleibt der Vermieter sitzen. Zahlungs- oder Räumungsklagen, die er verliert, kosten ihm zusätzliches Geld.

mepeisen  23.02.2017, 17:10

Ergänzung:

Der Kontoauszug des Mieters reicht zunächst einmal aus als Beweis. Vor Gericht wäre der Vermieter dann in der Beweispflicht, das exakte Gegenteil (Geld wurde nie überwiesen) zu beweisen.

Übrigens muss derjenige, der das Geld abschickt, gar nicht beweisen, dass es auf dem Ziel-Konto ankam. Der Absender des Geldes muss nur (ggf. mit Bestätigung der eigenen Bank) nachweisen, dass das Geld abgesendet wurde. Wenn das Geld dann in der Ziel-Bank verschwunden ist, ist das kein Problem des Schuldners. Dann ist das einzig das Problem des Geldempfängers, was er mit seiner eigenen Bank zu klären hat.

Weiteren Mahnungen und sogar einer fristlosen Kündigung kann Dein Bekannter daher gelassen entgegen sehen

Rechtlich gesehen ja. Ein Vermieter, der trotz Überweisung weiterhin das Geld fordert, wird vielleicht aber immer neue Probleme bereiten. Rein menschlich könnte es also sein, dass man lieber eine neue Wohnung sucht statt sich auf einen womöglich dauerhaften Kleinkrieg mit dem Vermieter einzulassen.

bwhoch2  23.02.2017, 17:21
@mepeisen

Genau mein Text nur verständlicher übersetzt. Hzl. Dank!

mepeisen  24.02.2017, 19:52
@bwhoch2

Hab das auch mit Blick auf die übrigen Antworten nur noch einmal etwas klarer darstellen wollen :-)

Daher ja auch zuvor den Daumen hoch von mir ;-)

Nein, eine Straftat ist nicht erkennbar. Vielleicht hat der Vermieter eine schlampige Aktenführung. Oder dein Bekannter hat die Miete versehentlich immer (per Dauerauftrag?) auf ein falsches Konto überwiesen oder er hat die Miete tatsächlich nicht bezahlt.

Sage deinem Bekannten, er soll prüfen, ob die Empfängerkontonummer bei den Überweisungen richtig war und der im Mietvertrag angegebenen Kontonummer des Vermieters entsprach.

Wenn alles in Ordnung ist, kann der Vermieter so lange mahnen, wie er will. Dein Bekannter kann die Mietzahlung nachweisen. Vermieter können ziemlich schnell kündigen, wenn die Miete nicht pünktlich eingeht. Da muß man sich fragen, warum der Vermieter immer mahnt und keine Kündigung schickt. Das ist merkwürdig.

Xipolis  23.02.2017, 19:09

Vermieter können ziemlich schnell kündigen, wenn die Miete nicht pünktlich eingeht. Da muß man sich fragen, warum der Vermieter immer mahnt und keine Kündigung schickt.

Wenn der Vermieter kündigen wollte, müsste dieser das Verhalten abmahnen (hier scheint aber nur der Verzug gemahnt worden zu sein). Und dann wäre für eine Kündigung eine zweite ausbleibende oder zu spät gezahlte Miete notwendig.

Fall für den Anwalt. Der Mieter hat ja einen Nachweis über die Zahlung. Eventuell nochmal die Kontodaten prüfen, nicht dass es einen Zahlendreher gibt.

ChristianLE  23.02.2017, 14:16

hmm..warum soll der Mieter zum Anwalt gehen, wenn er Zahlungen geleistet hat.

Vielmehr müsste der Vermieter zum Anwalt, wenn er seine Zahlungen einklagen will

Patilla9  23.02.2017, 14:36
@ChristianLE

Der Anwalt ist auch nur für den Fall, dass der Vermieter mehr macht als Mahnungen zu schicken. Eventuelle Mahngebühren würde ich auch nicht bezahlen.

bwhoch2  23.02.2017, 15:35
@Patilla9

Was sollte er mehr machen?

Mahnbescheid? Um dem zu widersprechen, braucht man keinen Anwalt.

Fristlose Kündigung?

Einfaches Schreiben, in dem nochmal die Zahlungen belegt werden, genügt. Der Vermieter müßte auf Räumung klagen.

albatros  24.02.2017, 10:56

Die Rechtslage ist klar, Anwalt unnötig.

Patilla9  24.02.2017, 11:07
@albatros

Jaja, habs ja verstanden. Ich braucht nicht alle das gleiche brabbeln

Da du beweisen kannst, dass die Miete gezahlt wurde, kann der V. Mahnungen schicken so viel er lustig ist. Lass dich also nicht wuschig machen. Wenn er meint, du hättest Schulden, soll er dich verklagen, er wird verlieren.

In der Mahnung muss konkret stehen für welchen Monat und wie viel jeweils (angeblich) Miete geschuldet wird. Ohne diese Angaben ist die Mahnung für die Katz (ohne Wert). Das träfe auch so für einen Rechtsstreit zu.

Welches Konto für die Mietzahlung steht im Mietvertrag?

Steht in der Mahnung eine Bankverbindung?  Die müsste der V. wohl auch angeben um behaupten zu können, dass auf diesem Konto kein Eingang ist.

Wenn du einen Zahlendreher oder anderen Fehler angegeben hättest, käme nach dem jetzigen Zahlverfahren automatisch das Geld zurück auf dein Konto.

Eine Straftat begeht der Vermieter nicht, er kann mit seinen Mieteinnahmen machen was er will, ist für dich uninteressant.

Wenn du dir sicher bist, dass deinerseits alles richtig gemacht wurde, würde ich ab sofort schweigen und abwarten.

Ausgehend von deinen übrigen Antworten würde ich persönlich folgendes machen:

Mit der Bestätigung der eigenen Bank, dass alles korrekt ist würde ich Strafanzeige erstatten bei der Polizei. Wegen Unterschlagung. Allerdings gegen Unbekannt.

Folgende Argumentation: Es ist alles korrekt (inklusive Kontodaten). Man glaubt dem Vermieter auch, dass das Geld nicht an kam. Die Lösung kann also nur sein, dass irgendjemand bei der Bank des Vermieters das Geld unterschlagen hat.

Dem Vermieter würde ich dann höflich folgendes schreiben: "Werter Vermieter. Ich habe wiederholt geprüft und auch in den Kontodaten lässt sich kein Fehler feststellen. Meine Bank hat mir ebenfalls bestätigt, dass das Geld korrekt überwiesen wurde. Da es bei Ihnen nicht ankam, war ich soeben bei der Polizei. Ich habe den unbekannten Bankmitarbeiter ihrer Bank angezeigt, der das Geld offenbar hat verschwinden lassen. Ich würde Ihnen empfehlen, bei ihrer Bank vorzusprechen und Schadensersatz zu verlangen. Es tut mir leid, aber ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn in ihrer eigenen Bank Gelddiebe herumlaufen. Wenn Sie kurzfristig ein anderes Konto benennen bei einer anderen Bank, kann ich das Geld zukünftig dort hin überwiesen. Falls nicht, kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen."

Und dann kann man ja mal abwarten, was da raus kommt. Vielleicht hat der Vermieter auch finanzielle Probleme und ihm werden die Mieteinnahmen weggepfändet oder ähnliches. Das ist dann aber sein Problem, nicht das von deinem Bekannten.