Vermieter hat von boiler nichts erwähnt? Was kann ich tun?

12 Antworten

Was Du tun kannst? Aus dieser Erfahrung lernen. Nicht alles ist so selbstverständlich, wie man meint.

Übrigens: Wenn Du jetzt einen Boiler anschaffst und bald wieder umziehst, kannst du ihn behalten oder ihn dem Vermieter oder Nachmieter zum Kauf anbieten. Wenn die nicht wollen, nimmst Du ihn einfach mit und verkaufst ihn z. B. über quoka oder ebay-Kleinanzeigen oder behältst ihn, bis Du ihn irgendwann wieder brauchst. Das bringt Dich nicht um.

Zu den Warmwasserkosten: Es ist gar nicht sicher, dass ein Elektroboiler in der Küche soviel mehr Strom braucht. Die relativ geringe Warmwassermenge, die man zum Spülen braucht, ist vor Ort schnell erwärmt.

In vielen anderen Küchen läuft für diesen Bedarf durch eine Zirkulationsleitung den ganzen Tag und vielleicht auch die ganze Nacht über Warmwasser durch alle Leitungen vom zentralen Boiler im Keller durch alle Wohnungen und wieder zurück. Nur, damit man in dem kurzen Moment, wo man Warmwasser braucht, es auch ganz schnell aus der Leitung kommt.

Dabei geht ständig jede Menge Wärme im Haus verloren. Das mag im Winter, wenn sowieso geheizt wird, noch einigermaßen egal sein, aber in den wärmeren Monaten geht trotzdem dauernd viele Wärme verloren und die Kosten der permanenten Warmwassererwärmung findet man dann wieder auf der Heizkostenrechnung.

Wenn Du irgendwann mal die HK-Abrechnung bekommst, nimm rund 20 % Deiner Heizkosten und vergleiche mit den zusätzlichen Stromkosten. Es kann gut sein, dass Du mit dem Stromverbrauch für Boiler in Bad und Küche sogar günstiger weg kommst.

Noch etwas dazu: Ein Sanitärinstallateur hat mir im letzten Jahr erzählt, dass man in großen Neubauten mit vielen Wohnungen wieder mehr und mehr dazu übergeht, das Warmwasser mit Strom direkt in der Wohnung zu erwärmen. Einerseits sind die Geräte auch schon sehr effizient und andererseits wird ist das Thema Legionellenprüfung ein bedeutender Kostenfaktor und ein großes Risiko für die Hauseigentümer, falls doch mal ein Befall festgestellt wird. Sowohl Risiko, als auch Prüfungskosten fallen aber weg, wenn das Warmwasser nicht zentral erwärmt und über lange Leitungen durchs Haus geleitet wird.

Exakt das gleiche habe ich auch schon mal erlebt. Hier gilt aber im Prinzip "gekauft" wie gesehen. Bei der Besichtigung hätte es dir auffallen können. Warmes Wasser muss nur im Badezimmer zur Verfügung stehen. Das gute ist aber, dass die Warmwassergeräte selbst neu ganz billig sind und die Installation ist sehr einfach

Michelle10101 
Fragesteller
 12.01.2017, 12:57

Alles klar! Danke dir. Ja gut, wenn man viel Ahnung hat da fällt einem leider sowas auch nicht auf.

Michelle10101 
Fragesteller
 12.01.2017, 12:58

*nicht viel Ahnung hat...sollte es heißen

DerJoergi  12.01.2017, 13:01
@Michelle10101

Ich bin gelernter Mechaniker und habs damals, bei meiner zweiten Wohnung, auch erst beim Einzug gemerkt. Wäre bis dahin auch immer davon ausgegangen, dass zumindest bei einer neueren Wohnung eine Warmwasserleitung vorhanden ist. Das ist keine "Doofheit" sondern schlichtweg Unwissenheit. Ist aber wie gesagt keine große Sache. 

Der Vermieter ist verpflichtet, die technische Anlage zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern. Wird das Warmwasser über einen Wasserboiler erhitzt, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Boiler ordnungsgemäß funktioniert.

sindbadkaroL  12.01.2017, 12:46

Dieses mit dem AG München WuM 1987 hört sich interessant an, was ist denn wenn ein anderes AG aus wo auch immer das nicht so sagt oder was anderes?

Und was mich noch interessiert, macht ihr hier über gutefragenet so eine Art Schulaufgabenhilfe im Rechtsbereich, wundert mich nur

Was ich zu dem interessant finde, warum stellen Leute hier schriftlich Fragen, um diese dann selbst zu beantworten, könnte mich da auch täuschen.

DerJoergi  12.01.2017, 13:03

Diese Urteil sagt nichts dazu in welchen Räumen es Warmwasser geben muss. 

AnReRa  12.01.2017, 13:07

Ich denke du hast die Interpretation des Urteils falsch interpretiert.

Es geht im Urteil weder darum, dass der Vermieter grundsätzlich warmes Wasser 'liefern' muss, noch, dass er das auch in der Küche tun muss.

Es geht darum, dass wenn der Vermieter warmes Wasser zur Verfügung stellt (als Teil des Mietvertrages) , er dieses auch rund um die Uhr sicher stellen muss.

Sprich: Boiler vorhanden => Boiler muss 24/7 funktionieren.

Hast du die Wohnung vorher gesehen..? Wenn nicht, dann hast du das Recht vom Vertrag zuruckzutreten, ich glaube die Frist liegt bei zwei Wochen. Eine Wohnung wird immer wie gesehen vermietet. Das heißt, wenn du sie dir angesehen hast, ist das zwar eine Dreistigkeit vom Vermieter, aber wahrscheinlich kein Grund vom Vertrag zurücktreten zu können. Aber ich kann dir nur raten, zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt zu gehen. Erstmal ohne große Töne beim Vermieter zu spucken. Bringe erstmal etwas über deine Möglichkeiten in Erfahrung und vielleicht ist es ja Sache des Mieters einen Boiler anzubringen, oder bringt eine mietminderung, oder, oder,.... Wie gesagt, lass dich Mal von einem Fachmann (vielleicht sogar Mieterschutzbund) beraten.

Michelle10101 
Fragesteller
 12.01.2017, 12:59

Danke dir. Das werde ich machen.

Du brauchst in der Küche keinen Boiler. Wozu auch? Die Hände sollte man sich eh im Bad waschen und nicht in der Küche. Für alles andere benötigst du lediglich einen Wasserkocher, der im Stromverbrauch auch viel günstiger ist, als ein Durchlauferhitzer oder ein Boiler (Warmwasserspeicher).