Neue Wohnung ohne Warmwasser in der Küche. Ist das normal?

11 Antworten

Ein Warmwasseranschluss bzw. die Warmwasserversorgung in der / einer Küche gehört heutzutage zum Standard. Ein Vermieter sollte deshalb diesen gewährleisten, muss er wohl aber nicht unbedingt. Nur wenn er für umfangreiche Rekonstruktionsmaßnahmen Kredit oder Fördermittel beantragt, wäre er dazu wohl verpflichtet.

Handelt es sich um ältere Bausubstanz, war wohl bei deren Errichtung dieser jetzige Standard nicht vorgeschrieben.

Im Interesse einer bestimmte Wohnqualität und Erzielung angemessener Mieten und Gewinnung von einer "vernünftigen" Mieterschaft ist die Nachrüstung durchaus sinnvoll und empfehlenswert.

Ist kein Warmwasser verfügbar, sollte das sich auch in einer geringeren Miethöhe widerspiegeln. Mieter bzw. Mietinteressenten sollten darauf achten.

Bei einer Mieterhöhung nach Vergleichsmiete oder Mietspiegel würde sich der Mangel auch negativ  auswirken.

Der Hausmeister hat recht. Vermutlich betreut er eine ganze Menge Wohnungen in dem Haus und es ist überall die gleiche Situation, mit der jeder Mieter zurecht kommen muss.

Frage 1: Nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet.

Frage 2: Weil Du gerne warmes Wasser in der Küche auf komfortable Art haben willst. Alternativen wären Tauchsieder, Wasserkocher, Wasser auf dem Herd im Topf erhitzen.

In solchen Wohnungen bietet sich ein Durchlauferhitzer an. Den gibt es im Baumarkt. Wenn der vorherige Mieter den angeschafft hat, hat er ihn beim Auszug natürlich wieder mit genommen.

In Altbauwohnungen ist das vollkommen üblich.

Natürlich musst du das nicht kaufen und installieren.

Du kannst auch das Spülwasser auf dem Herd warm machen.

Ist der Vermieter nicht verpflichtet die Küche mit Warmwasser zu versorgen?

nein, ist er nicht.

Warum soll ich selber sowas kaufen und montieren?

musst Du nicht, wenn Du mit Kaltwasser leben kannst.

Möchtest Du warmes Wasser haben, brauchst Du eben einen Boiler. Den kannst Du selbstverständlich mitnehmen, wenn Du irgendwann ausziehst.

Sollte heutzutage sicher selbstverständlich sein. Wenn nicht, ist es möglicherweise ein Mangel und der Vermieter sollte einen Boiler kaufen und installieren lassen.

Dazu gehören der Kostenaufwand, den der Vermieter für die Bereithaltung der Warmwasserversorgungsanlage aufwenden muss sowie der durch den Energieverbrauch des Mieters bedingte Kostenaufwand. Gibt es im Bad oder in der Küche kein Warmwasser, liegt regelmäßig ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

https://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warmwasser-in-bad-oder-kueche/

Woher ich das weiß:Recherche
stefan1531  04.01.2019, 14:01

Warum sollte das z.B. in einer Altbauwohnung ein Mangel sein? Das war früher eben üblich. Solche Wohnungen sind dann auch günstiger als Neubauten

bwhoch2  04.01.2019, 14:42

Warmwasser sollte im Bad zumindest dadurch möglich sein, dass man einen Durchlauferhitzer oder einen Boiler anschließen kann und die notwendigen Armaturen montieren kann.

In der Küche jedoch ist das nicht zwingend erforderlich. Entweder man hat dort auch die Möglichkeit, einen Boiler Durchlauferhitzer unter der Spüle zu montieren und eine passende Armatur zu montieren oder aber man macht Wasser dort grundsätzlich mit einem Wasserkocher, Tauchsieder oder einem Topf auf dem Herd warm. Das geht, reicht aus und ist nur etwas umständlicher.

Bei der Besichtigung sollte man eben auch auf so etwas achten.

Der Vermieter muss in dem Fall keinen Kostenaufwand für die Warmwasserversorgungsanlage treiben und schon gar nicht muss er sich am Energieaufwand für die Wassererwärmung beteiligen. Das wäre ja noch schöner. Deinen Link kannst Du in die Tonne treten. Es handelt sich hier um eine Seite, die nur eine Richtung vertritt und wenn man auf der Seite weiter liest, steht da auch der Widerspruch.