Warmwasseranschluss in der Küche nicht vorhanden, Mietrecht

8 Antworten

Bei mir steht das Untertischgerät im Mietvertrag.

  1. wenn´s bei dir nicht drin steht, hat dein Vermieter da auch nix mit am Hut. Also: Mieter

  2. Kauf dir so´n Ding und gut ist!

Was in den 60´er Jahren noch gang und gebe war ist heute Mindeststandard. Dazu gehört im Neubau auch warmes Wasser in der Küche. Ich denke,es ist ein Neubau und keine Modernisierung oder Sanierung. Für mich ganz klar, warmes Wasser gehört zum Mindeststandard. Wenn nicht einmal darauf hingewiesen wird und es auch keine anderen Vereinbarungen gibt. Die Frage ist, ob hier wirklich der Mieterbund eingeschaltet werden muss. Ich bin der Meinung, dieses doch eher kleine Problem sollte sich mit dem VM regeln lassen. Das einschalten des Mieterbundes oder ähnlichem wird hier sicherlich als Provokation aufgefasst. Wenn dem VM klar gemacht wird, mit der richtigen Argumentation z.B. das auf diesen Zustand vor Vertragsbeginn nicht hingewiesen wurde und, dass man davon ausgehen musste, dass wie in einem Neubau üblich, warmes Wasser vorhanden ist, jetzt auch diese zusätzlichen Kosten und künftige Instandhaltungen zu Lasten des VM gehen müssen. Als wirklich letztes Mittel wäre hier Druck, in Form des Mietrbundes auszuüben oder auch anzweifeln der Gültigkeit des Vertrages möglich. MfG

kann der DHE vom Bad nicht angeschlossen werden, das er beide STellen versorgt. So war es in meiner letzten Wohnung.

Wenn nicht. kauf dir doch einen Boiler oder brauchst du mehr als 5 l auf einmal. Ist wirtschaftlicher als die blöden DLE.

Ein Recht auf Stellung durch V hast du nicht.

Wenn es wie bei Dir beschrieben eine Wohnung ohne zentrale Warmwasserbereitung ist, muss nur ein Kaltwasseranschluss in der Küche sein. Das Bad wird vom Vermieter gestellt (inkl. Warmwasser) und wenn keine Einbauküche drin ist, musst Du selber den Durchlauferhitzer besorgen im Rahmen der Küche.