Verjährung Kvb erhöhtes beförderungsentgeld

2 Antworten

Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres der Forderungsentstehung. Erst mit dem 31.12.2014 würde Verjährung eintreten.

ist diese Angelegenheit nicht schon längst verjährt ?

Hi B4nnd1t, was die Straftat angeht, ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.

Du könntest in Erfahrung bringen, zu welcher Uhrzeit Du auf welcher Strecke gefahren sein sollst. Anhand des Kalenders dann nachsehen, ob Du arbeiten / in der Schule warst oder Freizeit hattest. Mit wem warst Du evtl unterwegs oder hast Dich wo aufgehalten? Versuch es.