Ist es rechtens wenn sich der Preis pro Einheit für Heizkosten verdoppelt ohne vorherige Info vom Vermieter?

11 Antworten

Wie kann das denn sein? Mein Verbrauch für das Wasser unterscheidet sich im Vergleich 2011 und 2012 nur um EINEN Kubikmeter.Also im Grunde komplett das Doppelte...

Na ja, alles wirs halt teurer.

Darf der Vermieter hier einfach mehr Kosten pro Einheit berechnen? Ist das rechtens? Muss hier nicht eventuell vorher eine Info erfolgen?

Nein, er muss es nicht vorher ankündigen.

Ist das anfechtbar?

Sie können Einsicht in die Unterlagen verlangen und die Abrechnung prüfen lassen.

Der Vermieter nuss es schon belegen können, dass sich die Kosten verdoppelt haben

Tabaluga1961  23.11.2013, 17:46

aus den Belegen werdet ihr das aber auch nicht sehen. Guckt euch die heizkostenabrechnung an - dort ist die Erklärung. vermieter weiß auch nicht das die Kosten pro Einheit höher sind bis zu dem Zeitpunkt wenn er die Abrechnung von techem etc, erhält. darauf hat er keine Einfluss.

die Preise macht nicht der Vermieter sondern der Grundversorger und desen Preise sind öffentlich also auch im Internet einsehbar und die Erhöhungen gingen auch durch die Pressen.Aus diesem Grund haben die meisten bereits während des Jahres freiwillig ihre NK erhöht bzw. Geld auf die Seite gelegt. Lass dir die Originalrechnungen vom Vermieter vorlegen - das muss er - dann kannst du sehen, ob er geschummelt hat.

der Vermieter darf hier ganz einfach nicht mehr umlegen, als die tätsächlichen Kosten und dafür könnt ihr verlangen, die Kosten/Rechnungen einsehen zu dürfen. So einfach ist das.

Der Vermieter kann nicht einfach so. Er hätte Euch informieren müssen. Geh mit der Abrechnung zur Verbraucherzentrale und nimm die vorherigen Abrechnungen auch mit. Die werden Eurem Vermieter Dampf unterm Hi...... machen. Was denkt sich dieser feine Herr.

anitari  23.11.2013, 16:11

Er hätte Euch informieren müssen

Quatsch

Mal davon abgesehen, woher soll er denn im Voraus wissen wie hoch die Heizkosten werden?

Tabaluga1961  23.11.2013, 17:42
@anitari

jimpo hat keine Ahnung

jimpo  23.11.2013, 17:51
@Tabaluga1961

Du hast Ahnung, aber davon viel zuwenig.

anitari  23.11.2013, 18:08
@jimpo

Na dann erklär doch bitte mal Deine "Ahnung". Aber bitte mit rechtlichen Grundlagen.

johnnymcmuff  24.11.2013, 11:31
@anitari

Du hast Ahnung, aber davon viel zuwenig.

Bweise doch mal, dass Du mehr Ahnung hast.

jimpo  24.11.2013, 16:43
@johnnymcmuff

Ich muß mich hier nicht erklären oder irgendwas beweisen schon garnicht.

Eine Erhöhung der Kosten je Einheit (m² bzw. Einheit am Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) ist von der Erhöhung der Gesamtkosten abhängig und nichts Statisches. Es sind also jährliche Schwankungen normal. Du kannst das alles ganz einfach an Hand der Heizkostenabrechnung nachrechen. Der Umlagemaßstab (30/70 oder 50/50) muss natürlich beibehalten werden und kann nicht nach Belieben gewechselt werden. Du solltest auch schaun, dass Leerstand nicht den Mietern aufgebürdet wird (wäre hier denkbar), er ist vom Vermieter zu tragen.