Erhöhung der Nebenkosten um 30% von einem Jahr auf das andere

5 Antworten

Prinzipiell kann der Vermieter das. Natürlich kann man hier ohne genauere Zahlen nichts sagen, aber wenn z. B. vorher ein Hausmeisterdienst mehr schlecht als recht seinen Dienst getan hat, aber kaum was dafür verlangt hat und gleiches auch für die Reinigung gilt und nun hat er einen hauptberuflchen Hausmeister, sowie professionelle Putzkräfte eingestellt, die zwar super gut arbeiten, aber dafür sehr viel Geld kosten, ist natürlich die Frage, ob das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten wurde. Die Qualität der Arbeit könnt ihr normalerweise selbst beurteilen. Wie die Bezahlung vorher und jetzt ist, kann eigentlich nur der Vermieter aufzeigen. Lasst Euch bei der Vorlage der Jahresabrechnung auch die Belege dafür und ggf. Verträge zeigen und vergleicht sie mit anderen Häusern (evt. Mieterbund ansprechen). Wenn es hierbei große Abweichungen gibt, dann reklamieren. Wenn es sich im üblichen Bereich der Hausmeister- und Reinigungskosten bewegt, könnt ihr nichts machen. Denn was beim Einzug mal billig war, muss nicht auf Dauer so bleiben. Gleiches gilt schließlich auch für die Verbrauchtskosten. Ggf. hilft nur Wohnungswechsel, wenn es endgültig zu teuer wird.

Die Verwaltung bzw. Eigentümer sind verpflichtet, das Haus nach den grundsätzlichen kaufmännischer Wirtschaftlichkeit zu führen. Das bedeutet, dass Sie immer das günstigste Angebot annehmen müssen. Das bedeutet meistens, dass Sie für eine Dienstleistung mehrere Angebote einholen müssen. Das günstigste Angebot muss jedoch nicht immer das billigste sein. Im Zweifel muss der Verwalter belegen, weshalb er dieses oder jenes Angebot genommen hat und nicht ein anderes.

Sie können nur erreichen, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und deren Prüfung Ihnen die Rechnungen der jeweiligen Anbieter vorgelegt werden und auch eventuelle eingeholte andere Angebote. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter respektive Verwalter Mieter vorher davon informiert.

Der Vermieter muß die tatsächlich anfallenden Kosten nicht mit den Mietern absprechen.

Ob die höheren Kosten gerechtfertigt und/oder in vollem Umfang umlegbar sind, ist nur durch Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter zu klären/prüfen.

Die Nebenkosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten des Vorjahres berechnet. Wenn diese um 30 % gestiegen sind, ist die Umlageerhöhung rechtens. Du willst ja auch nicht im nächsten Jahre eine Riesennachzahlung haben.

Toll oder nicht - bei 100 Parteien im Haus ????

Örtsüblich und angemessen ist ein Kriterium. Deine 2500 € lassen hier nur raten zu. Oder?

Bendo75 
Fragesteller
 19.10.2012, 19:57

In unserem Haus sind 6 Parteien, demzufolge mehr als 400€ pro Haushalt mehr.

DietmarBakel  19.10.2012, 20:49
@Bendo75

Also war vorher auch schon Hauswart und Reinigung in der Abrechnung - nur halt weniger.

Die Reinigung könnt Ihr ja am besten selbst beurteilen, ob gut/schlecht bzw. zu teuer. Genauso die Häufigkeit der Reinigung. Muss ja nicht jeden zweiten Tag sein.

Bei einem Hauswart oder Dienst rechnet man (jedenfalls versch. Gerichte) mit max. 0,50 €/m² Wohnfläche und Monat. Es kommt aber ggf. Winterdienst, etc. dazu, dann kann es teuerer werden und sogar jährlich schwanken. Ihr solltet auf jeden Fall darauf achten, dass der Hauswart keine Instandhaltung, Erneuerungen oder Schönheitsreparaturen durchführt. Diese Leistungen wäre nämlich nicht umlagefähig.

Vergleiche in Eurer Nachbarschaft sind immer hilfreich. Zum Schluss > Mieterbund.