Vater macht Scheibe in der Wohnung vom Sohn kaputt - Versicherung?
Hallo, ich habe in der Wohnung meines 27jährigen Sohnes eine Dach-Fensterscheibe beschädigt, es ist nun ein Riss in der Scheibe...:-( Übernimmt dies meine Haftpflichtversicherung? Mein Sohn ist bei der gleichen Versicherung versichert wie ich.. Viele Grüße brita
6 Antworten
Du schreibst, dass das Fenster beim Lüften zugefallen ist.
Damit trifft Dich keine Schuld, und Deine Haftpflicht zahlt auch nicht.
Hier wäre die Glasversicherung Deines Sohnes der richtige Ansprechpartner. Diese zahlt Naturalersatz, also den Neuwert.
Hat Dein Sohn keine Glasversicherung, müsst Ihr die Scheibe auf eigene Kosten ersetzen.
Auch die Haftpflicht Deines Sohnes greift nicht, obwohl ja eigentlich dem Vermieter der Wohnung einen Schaden zugefügt wurde. Aber Glasschäden in der eigenen (Miet)Wohnung sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Stimmt! War gerade bei der Versicherung, muß die Scheibe aus eigener Tasche bezahlen :-O Wenn der, dem die Scheibe gehört, diese nicht versichert hat (Glasbruch), aber sie zu versichern gewesen wäre, übernimmt die Versicherung von ihm und von mir den Schaden nicht. Ich konnte es gar nicht glauben:-)
Wenn im Vertrag nicht die Haftung gegenüber Familienmitgliedern ausgeschlossen ist (gibt es gelegentlich), übernimmt die Versicherung das.
Gelegentlich, bei mir z.B. nicht (Vertrag v. 2004), bei neueren Verträgen vermutlich eher ja, aber auch hier: bei Nachbarn, Internetanbieter, ausdrücklich eingeschlossen (Vertrag v. 2011). Da hilft dem Frager nur der Blick in seinen Vertrag.
Ist dein Sohn nur bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie du versichert oder ist er in deinem Vertrag mit eingeschlossen?
Bei letzterem wäre es nicht versichert.
Beim ersten Fall käme es darauf an, wie genau der Schaden passiert ist.
Ist beim Lüften zugefallen, wurde geschrieben.
Und warum ist dann der Vater Schuld? Er hat es dann ja nicht kaputt gemacht.
Dazu musst Du den Versicherungsvertrag genau durchlesen. Bei günstigeren Versicherungen werden oft schon alle Glasschäden ausgeschlossen. Wenn beide Personen bei derselben Versicherung sind, ist das eigentlich egal, oder läuft das unter der selben Versicherungsnummer? Am besten solltest Du dort anrufen und Deinen Sachbearbeiter einfach fragen.
Kommt darauf an wie es beschädigt wurde (fahrlässig oder wirklich durch einen Unfall) Nachdem es ein eigener Haushalt ist sollte es kein Problem an sich sein
.. Das Fenster ist beim Lüften zugefallen...
Danach war ein Sprung in der Scheibe, d.h. in der äußeren der beiden.
War gerade bei der Versicherung, muß die Scheibe aus eigener Tasche bezahlen :-O Wenn der, dem die Scheibe gehört, diese nicht versichert hat (Glasbruch), aber sie zu versichern gewesen wäre, übernimmt die Versicherung von ihm und von mir den Schaden nicht. Ich konnte es gar nicht glauben:-)
War gerade bei der Versicherung, muß die Scheibe aus eigener Tasche bezahlen :-O Wenn der, dem die Scheibe gehört, diese nicht versichert hat (Glasbruch), aber sie zu versichern gewesen wäre, übernimmt die Versicherung von ihm und von mir den Schaden nicht. Ich konnte es gar nicht glauben:-)
Normalerweise wird da eher die Haftung gegenüber Familienmitgliedern in Wohngemeinschaft ausgeschlossen.