Haftpflichtversicherung kaputte Scheibe in Mietwohnung
Ich habe eine Fensterscheibe meiner Wohnung beschädigt. Das Doppelglass hat einen Sprung bekommen. Ist das ein Haftpflichtschaden, da ich ja die Wohnung ja nicht besitze ?
Vielen Dank
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4 Antworten
Als Mieter der Wohnung besitzt Du die Wohnung, während sie dem Eigentümer tatsächlich gehört.
Und grundsätzlich ist es so, dass Haftpflichtversicherungen Schäden an fremdem Eigentum decken sollen und wenn Du eine Wohnung besitzt, in der Du ein Fensterglas zertrümmerst, ist das ein Schaden an fremdem Eigentum, für den normalerweise eine Haftpflichtversicherung aufkommt, wenn es nicht gerade vorsätzlich war und kein Ausschluss für Glasbruch jeder Art in den Bedingungen steht.
Glasversicherung: Wann geht schon soviel und so großes Glas in einem Ereignis kaputt, dass sich eine solche u. U. recht teure Versicherung lohnt? Rechnet man mit mehreren schadensfreien Jahren, hat man schnell eine Summe eingespart, mit der man auch größere Fensterscheiben bezahlen kann, wenn sie kaputt gehen.
Zwar sind in vielen Privathaftpflicht-Policen Mietsachschäden eingeschlossen. Dabei werden allerdings Glasbruchschäden in der gemieteten Wohnung bedingungsgemäß nicht versichert, da man dieses Risiko mit einer Glasbruchversicherung absichern kann.
Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast die auch Schäden an Mietsachen deckt/zahlt, ja.
Natürlich besitzt Du die Wohnung.
Fragesteller gibt an den Schaden selbst verursacht zu haben. Wenn er keine entsprechende Versicherung hat muß er halt selbst für den Schaden aufkommen.
Meine Haftpflicht ist ca 30 jahre alt.... Muss ich mal mit dem Versicherer checken.
Glasbruch ist bei den Mietsachschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Sonst würde ja niemand eine Haushaltsglasversicherung abschließen.
da Glasbruch ja anderweitig versicherbar ist.