Vater auf Unterhalt verklagen (Volljährig)?
Hallo zusammen :)
Undzwar würde ich gerne wissen ob ich (19J) meinen Vater auf Unterhalt verklagen kann. Zu unserer jetzigen Situation: Mein Vater hat für meine Schwester (24J) und mich noch nie Unterhalt bezahlt nicht einen Cent weil meiner Mutter damals gesagt wurde vor rund 20 Jahren das da eh nichts zu holen wäre. Meine Eltern waren nie verheiratet und sind auch seit 20 Jahren kein paar mehr. Mein Vater hat mittlerweile eine andere Familie mit 4 Kindern und wahrscheinlich noch andere Familien und Kinder. Ich hab nie wirklich über Unterhalt nachgedacht weil meine Mutter alles bezahlt hat obwohl sie eine Alleinerziehende Mutter ist und sich wirklich ein Bein ausgerissen hat um uns alles zu ermöglichen was Kinder neunmal benötigen. Ich sehe es aber nicht ein das mein Vater einfach so davon kommt und nie etwas für uns gezahlt hat. So wirklich garnichts. Dazu kommt aber das mein Vater Arbeitslosen Geld bezieht obwohl er arbeitet und wirklich genug Geld hat, was er allerdings nicht angibt. Also wäre es möglich noch Unterhalt einzuklagen oder sind die Chancen eher gering?
15 Antworten
Verheiratet und 4 Kinderlein......
Damit hat der eine Pfändungsfreigrenze in Höhe von im Moment 2159,99 EUR (netto!).
Das bedeutet, so lange der nur so viel verdient oder weniger, muss der niemandem auch nur einen Cent bezahlen.
das mein Vater Arbeitslosen Geld bezieht.....
.. und damit garantiert unter der Pfändungsfreigrenze steckt.
Also bis hier hin hast Du exakt 0 Chancen, da auch nur einen Cent rauszuholen.
obwohl er arbeitet und wirklich genug Geld hat, was er allerdings nicht angibt.
Jap, die Schwarzarbeit. Das müsstest Du natürlich nachweisen, auch was der da genau verdient, aber auch das würde nicht viel helfen.
Zum Anschwärzen schon, aber einen Vorteil hast Du noch lange nicht davon.
Ich sehe es aber nicht ein das mein Vater einfach so davon kommt...
..... mit was Du Dich jedoch irgendwie versuchen solltest, abzufinden, weil so siehts halt mal aus.
Also wäre es möglich noch Unterhalt einzuklagen
Nicht wirklich. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.
Zudem, wenn Du jemand verklagst, dann trittst Du in Vorleistung. Du zahlst die gerichtskosten und die Kosten Deines Anwalts.
Solltest Du gewinnen, dann mpsste der das zahlen, nur wo nichts ist und man nichts holen kann, kommt halt auch nichts. Du könntest noch so viel gewinnen, das ist völlig egal, solange der (offiziell und nicht anders belegbar) nicht mehr als 2159,99 EUR verdient, kommt von dem niemals etwas.
Dein Vater hat 4 weitere Kinder und ist arbeitslos. Zuerst ist er seinen minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Da ihr volljährig seid, ist deine Mutter nicht mehr allein erziehend und die minderjährigen Kinder gehen im Unterhalt euch vor. Ich sehe hier keine Chance für Unterhalt, dein dein Vater ist nicht in der Lage allen Unterhalt zu zahlen
Unterhaltsansprüche aus der damaligen Zeit hat allenfalls deine Mutter.Wenn du noch in der Ausbildung bist und zu Hause wohnst,könnte es anders aussehen.Die Chancen sind gut,wenn man ihm ausreichend Einkommen nachweisen kann.Ich persönlich würde den Weg nicht gehen,und möglichst bald eigenes Geld verdienen für meinen Seelenfrieden.
Rückwirkend kannst du keinen Unterhalt einklagen.
Du kannst daher nur für die jetzige Situation Unterhalt fordern. Allerdings musst du Schwarzarbeit als erstes beweisen können und dann sind alle minderjährigen Kinder vor dir unterhaltsberechtigt. Was soll da noch für dich übrig bleiben? Dafür einen langen Gerichtsprozess zu zahlen, wäre vermutl unklug.
Sei froh, dass du so eine tolle Mutter hast, die das auch alleine geschafft hat!
Hier geht es nicht!!
Wenn er schon lange arbeitslos ist, bezieht er wohl ALG II. Da ist dann zumindest mal offiziell nichts zu holen. Eine Klage ginge wohl ins Leere und würde dir ausser Kosten nichts bringen. Ausserdem wäre er auch seinen anderen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.
Etwas anders sähe es aus, wenn nachgewiesen werden könnte, dass er schwarz arbeitet und daraus Einkommen entstanden ist. Aber auch hier wirst du wohl leer ausgehen, da in diesem Fall die Schwarzarbeit aktenkundig würde und er damit erst mal Steuern nachzahlen, Arbeitslosengeld zurückzahlen und eine ordentliche Strafe zu leisten hätte.
Unterm Strich würde ich sagen, den Aufwand kannst du dir sparen. Ausser Arbeit, Ärger und Kosten wird dir das nichts einbringen. Da ist nichts zu holen.
Ein gut gemeinter Tipp bei Zoll oder Finanzamt würde ihm aber sicherlich einen gehörigen Dämpfer versetzen.
Das stimmt so nicht, wenn sich herausstellt, dass man ein Kuckkuckskind groß gezogen hat, kann man vom echten Vater Unterhalt einklagen, ob es in diesem Fall zivilrechtlich auch geht , weiß ich nicht...