urlaubstage einer azubi zfa in bw
ich bin azubi im zweiten lehrjahr aus bw als zfa und meine chefin möchte das ich jetzt sieben tage nach arbeite weil die arbeit 30 tage urlaub hatte und ich nur 23 urlaubstage hatte. eine hilfreiche antwort wäre nett
5 Antworten
Formuliere die Frage einmal so, dass man den Sinn versteht.
Was bedeutet: weil die arbeit 30 tage urlaub hatte und ich nur 23 urlaubstage hatte?
Ich gehe einmal davon aus, dass du in deinem Vertrag stehen hast : Jahresurlaubsanspruch 23 Tage. Du aber schon 30 Tage Urlaub genommen hast und du jetzt 7 Tage nacharbeiten sollst, die du zu viel Urlaub genommen hast.
Richtig?
Wenn ja, das Nacharbeiten für die Urlaubsübervorteilung wäre OK, wenn da nicht das Problem wäre, dass du per Gesetz einen mindest Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen hättest ( bei Jugendlichen unter 18 jahren gesonderte reglungen mit mehr jatagen jahresurlaub) und es deinem AG hätte auffallen müssen, dass er dir zu viel Urlaub gewährte.
Das musst du mit Ihm dringend klären.
Betriebsrat in einer Zahnarztpraxis????
was heißt "Die Arbeit 30 Tage Urlaub hatte"? Betriebsferien? So viel Betriebsferien sind nicht erlaubt. Wenn du allerdings mehr Urlaub genommen hast, als dir zur Verfügung steht, ist das durchaus üblich, das nacharbeiten zu lassen.
Ich verstehe leider deine Frage nicht. Wenn dir laut Vertrag 30 Tage Urlaub zustehen, kannst du diese auch komplett nehmen. Müssen andere aus deinem Betrieb ebenfalls Zeiten nacharbeiten? Und wieso 23 Tage, mindestanspruch sind m.E. 24 Tage.
In deinem Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaub dir im Jahr zusteht. Das solltest du mal nachlesen.
Was meinst du it die Arbeit hatte 30 Tage Urlaub ? Betriebsferien ?
Hatte dir Firma 30 Tage geschlossen oder wie meinst du das?
jao die praxis hatte 30 tage urlaub und ich habe mir nie urlaub genommen ich musste dann auch nhemen so wie die praxis zu war und da die praxis 30 tage zu war und ich nur 23 urlaubstage habe muss ich anscheinend 7 tage abarbeiten
Wenn die Praxis 30 Tage schließt, dann hat dein Arbeitgeber dir quasi die 7 Tage geschenkt. Du hättest ja arbeiten wollen, konntest aber nicht wegen der Praxisschließung. Nacharbeiten brauchst du deshalb nicht. Du kannst deine Chefin mal fragen, wie sie dieses Nacharbeiten rechtlich begründen will - so du doch den Urlaub so gar nicht beantragt hattest sondern er dir in der Höhe durch die Schließung der Praxis vorgegeben und damit auch genehmigt wurde.
Wenn das weiter Probleme gibt, wende dich an die Ärztekammer.
die meinte ich soll morgens früher anfangen und abends länger bleiben sowie samstags kommen obwohl samstags die praxis zu ist
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Handhabe.
und ich habe mich bei der zahnärztekammer gemeldet die meinten auch das ich es nicht müsse so sagte ich es auch meiner chefin aber die interessierte es nicht und behauptet weiter ich müsse es abarbeiten wa sich nicht einsehe weil es nicht mein problem ist wenn die mehr urlaub macht
Lass es dir von der Zahnärztekammer schriftlich geben und gib das dann deiner Chefin.
Aber der Urlaub ist doch genehmigt worden? Und wenn sie es Genehmigt haben, dann ist gut. Der AG ist selbst schuld wenn er dir mehr Urlaub genehmigt
am besten du klärst es mit deinem Betriebsrat falls du einen hast