Sind das unzulässige Gebühren bei mobilcom debitel?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, solche Gebühren sind eine unangemessene Benachteiligung für Kunden und können auch nicht mit erhöhten Verwaltungsaufwand begründet werden.

Die Verwaltung arbeitet immer. Ob bei Lastschrifteinzügen oder der Erstellungen von Rechnungen. Von daher sind Gebühren hier nicht gerechtfertigt.

Grundsätzlich ist Mobilcom-debitel ( auch in Form der Tochter Talkline ) mit das Unseriöseste und asozialste, was es gibt.

Du solltest dich an die Verbraucherzentrale und auch an die Bundesnetzagentur wenden.

Sieh weiter zu, dass du zu einem anderen Anbieter wechselst.

Sally66 
Fragesteller
 16.02.2016, 12:48

danke für den Hinweis, das werde ich auch tun, denn mir ist aufgefallen, dass mobilcom debitel auch die angekündigten Sperrfristen nicht einhält sondern diese immer um mehr als 1 Woche unterschreitet, sprich dass die bereits über ne Woche vor dem ankündigten Sperrtermin das Handy bereits sperren, so daß auch die Zahlungsfrist die einem gestellt wurde nicht eingehalten wird sondern das Handy immer schon vorher gesperrt wurde.

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 12:58
@Sally66

Ein Handyanbieter darf deine Simkarte nur sperren, wenn du diesen mindestens 75 € schuldest.

Desweiteren muss der Anbieter diese Sperre 2 Wochen vorher schriftlich ankündigen, dich darauf hinweisen das du die Schulden bis dahin zahlen und den Rechtsweg vor Gericht bestreiten kannst.

Das geht aus § 45k Telekommunikationsgesetz hervor.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html

Sally66 
Fragesteller
 16.02.2016, 13:06
@GoldMoralAnwalt

beziehen sich diese 75 € Schuld auf Rechnungsgebühren und oder auch zusammen mit Mahngebühren ? Meine Frage zielt deshalb darauf ab, weil alle Telefonrechnungen bezahlt sind, lediglich strittige Mahngebühren von 2 mal jeweils 40,00 € !!!! - Frechheit sowas, deshalb auch strittig. Oder besser gefragt, darf das Hany überhaupt gesperrt werden wenn nur Mahngebühren offen sind, die Rechnungen aber bezahlt sind ?

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 13:33
@Sally66

Nur auf Rechnungsgebühren.

Im Übrigen darf man für Papier Mahnungen maximal 1,20 € pro Mahnung verlangen.

Mahngebühren von jeweils 40 € ? Das soll doch wohl ein schlechter Witz sein? Das ist selbst für Mobilcom Verhältnisse übel.

Bedeutet:  Du hast keine Schulden mehr bei Mobilcom, aber diese verlangen noch zweimal 40 € ( also 80 € ) von dir? Nur wegen Mahnungen?

Und drohen dir deswegen mit Sperre oder haben schon gesperrt? Auf keinen Fall ist dies zulässig.

Erstens:  wie geschrieben, darf nur bei Hauptschulden - und nicht bei Nebenschulden - gesperrt werden.

Zweitens:  Nur unter Berücksichtigung des § 45k TKG .

Mobilcom verlangt pro Mahnung 40 € ? Das ist klarer Betrug. Strafanzeigen bringen bei so großen Unternehmen aber gar nichts.

Ich bin fassungslos, obwohl schon einiges gewohnt.

Bei Mahnungen darf nur der Materialaufwand berechnet werden. Also Papier, Briefkuvert und Porto. mehr nicht. Kein Verwaltungsgaufwand und dergleichen.

Von daher halte ich alles über 1,20 € an Mahngebühren für überzogen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/615/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/

Natürlich, eine Gutschrift muss in der Rechnung ausgewiesen sein- woher soll der Kunde sonst wissen, dass diese verrechnet wurde?

Auch wenn sie das Geld einziehen, hat es ausgewissen zu sein. Da ist dioe Zahlungsmethode ganz egal.

3,50, dafür, dass Du ihnen Geld zukommen lässt.. ja ne, is klar. Vermutlich haben sie so einen Schrotto in ihren AGB vesteckt, aber auch das würde ich erstmal anzweifeln (klar, sie haben Zusatzkosten dadurch,d ass Dein Zahlungseingang überwacht werden muss *huch*)

Abgesehen davon, ich kann erstmal alles mögliche in AGB schreibnen,d as heisst noch lange nicht,d ass das auch kosher ist.


Hi! Die Gebühr für die Bezahlung per Überweisung ist sicherlich recht hoch, aber vermutlich zulässig. Wenn die das in ihrem Preis- Leistungsverzeichnis bzw. AGBs so geschrieben haben, hast Du das mit dem Vertragsabschluss auch so akzeptiert.

Bei den dauerhaften Problemen würde ich mich am besten mal an den Verbraucherschutz wenden. Die können eher Auskunft geben, ob es ähnliche Fälle gibt. Die können Dich auch besser beraten, und eventuell helfen..

Ich hatte vor vielen Jahren einen vertrag bei mobilcom (noch vor dem Zusammenschluss mit debitel) und war mit denen ebenfalls nicht zufrieden. Der Service war sehr schwach und es gabe viele preiswertere Anbieter. Meine schlechten Erfahrungen sind aber bereits Jahre her....

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 12:34

Nur weil man mit seiner Unterschrift AGB ( Nicht AGB`s ) akzeptiert hat, bedeutet das nicht, dass diese komplett rechtens sind.

Die schlechten Erfahrungen bei Mobilcom gibt es heute noch. Es ist ein krimineller Sauhaufen. Nur bringen Strafanzeigen nichts, weil man nie eine einzelne Person ausfindig machen kann.

Mobilcom ist bekannt, dass bei den Verbraucherschutzbehörden zahlreiche Beschwerden eingehen. Die machen dennoch immer so weiter.

Nur bei eklatanten Verstößen kann die Bundesnetzagentur, oder die Regulierungsbehörden, dieses Unternehmen auf stumm schalten, also vom Markt nehmen.

Sally66 
Fragesteller
 16.02.2016, 12:38
@GoldMoralAnwalt

ich habe bei mobilcom debitel nie etwas unterschrieben da es alles telefonisch abgeschlossen wurde ....