Von einem Kumpel ist das Kind volljährig geworden, so dass sich die Unterhaltsberechnung ja dahingehend ändert, dass die Einkommen beider Elternteile zur Berechnung der jeweiligen Unterhaltsbeträge herangezogen werden.
1. Gibt es dazu irgendeine Ausnahmeregel, dass dem mal nicht so sein könnte?
Weiter: Die Mutter weigert sich beharrlich, zum Jugendamt zu gehen und ist stattdessen zur Erstberechnung (Kind noch minderjährig) gleich direkt zum Anwalt gegangen. Eine Anfrage des Vaters beim Jugendamt hat damals leider ergeben, dass er dort keine Berechnung beantragen kann, nur die Empfangsberechtigten (Mutter bei Minderährigen bzw. volljähriges Kind selber) können dies. Er musste daraufhin selber zum Anwalt und nach mehreren Schreiben (1. Berechnung des Gegneranwalts falsch) wurde eine Einigung erziehlt (kein schriftlicher Vertrag vorhanden!). Nun ist das Kind volljährig geworden und der Vater hat nach einer eigenen Grobberechnung (vorher der Mutter gesagt, sie soll sich informieren) des nun geänderten Unterhalts, diesen dann großzügig aufgerundet (sicher ist sicher) und den nun aber logischerweise geringeren Betrag überwiesen. Reaktion der Mutter: Kind zum Anwalt geschleift, der behauptet, die Mutter würde nicht zur Berechnung herangezogen werden, und einen bedeutend höheren Unterhalt verlangt. Bei Nichtzahlung droht er mit dem Gericht.
Nun würde ein Gericht auf jeden Fall auch einen geringeren Betrag ausrechnen, als der Vater bereits zahlt, ABER, die Klage wäre auf Titulierung des Unterhalts. Also egal, was berechnet wird, und egal, was der Vater gezahlt hat (und wie oft er ergebnislos beim Jugendamt vorgesprochen hat), er wäre auf jeden Fall der Verlierer des Verfahrens (außer das Gericht sagt, das Kind kann sich selber unterhalten und hat keinen Anspruch) und müsste die kompletten Kosten zahlen, oder?
Wenn ein Volljähriger auf Titulierung des Unterhalts klagt, kann er das explizit nur gegen den Vater? Oder ist es nicht eigentlich auch so, dass diese Klage automatisch gegen beide Elternteile gehen müsste? (Also die Mutter dann wenigstens die Hälte der Kosten zu tragen hat?)
Es kam jetzt der Tipp, eine Berechnung beim Jugendamt zu erzwingen, indem sich der Vater freiwillig tituliert. Erfahrungsgemäß weigert sich das Jugendamt aber, irgendwas zu tun, wenn bereits Anwälte eingeschaltet wurden. Kann man die Eigentitulierung dennoch beim Jugendamt durchsetzen, sollte der andere Anwalt weiter auf seiner Forderung (und Drohung) bestehen? Nun berechnet das Jugendamt laut eigener Aussage den Mietvorteil der Mutter (Eigenheim) nicht mit rein. Also ist der Vater doppelt angemeiert, sich selber zu titulieren. Aber es wird definitiv billiger, als vor Gericht gezogen zu werden und zu verlieren.
ODER, kann der Vater selber beim Gericht eine Titulierung beantragen? Würde er dann das Verfahren gewinnen, wenn er bereits mehr zahlt, als das Gericht ausrechnet? Oder ist das egal, 'verliert' er so oder so?