Unterhalt für den 18 Jährigen vom Vater?

6 Antworten

Ja, das ist absolut zulässig:

Anders als > beim Ehegattenunterhalt geht der BGH > beim Kindesunterhalt davon aus, dass bereits der > Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes nach > fiktiven Einkommen-Elementen der Eltern bestimmt wird (Rn 27). Der BGH erklärt unter Rn 28 seiner Entscheidung aus dem Jahr 2017 weiter, dass ein Abstellen auf ein fiktives Einkommen eines Elternteils bei der Haftungsquotenbestimmung i.d.R. nur unterbleibt, wenn das Kind nicht (mehr) bei einem Elternteil wohnt. Denn solange das Kind bei einem Elternteil lebt, und dort tatsächlich Naturalunterhalt bezieht, besteht für das volljährige Kind wegen Haftungsquoten der Eltern nach fiktivem Eltern-Einkommen nicht die Gefahr nur einen teilweise realisierbaren (Gesamt-)Unterhalt zu erhalten. Diese Gefahr besteht nur für die volljährigen Kinder, die nicht mehr bei einem Elternteil leben und deshalb auch keinen Naturalunterhalt mehr beziehen. Wenn das volljährige Kind in diesem Fall seinen Unterhaltsbedarf nur mit Barunterhalt seiner Eltern decken muss, läuft es Gefahr, diesen mangels realer Geldmittel der Eltern voll decken zu können, weil die Haftungs-Anteile der Eltern am Barunterhalt fiktiv ermittelt wurden.

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/volljaehrige-kinder-and-haftung-eltern.html#IV

Da das Kind ohnehin bei dir lebt, wirst du dem Kind deinen Anteil in Form von Kost und Logis anbieten. Letztendlich erhöht sich bei dieser Berechnung das bereinigte Netto beider Elternteile und die Haftungsquoten verschieben sich.

Ansonsten wäre es ja dem anderen Elternteil der voll arbeiten geht unfair gegenüber, wenn dieser aufgrund deiner Teilzeittätigkeit mehr Geld geben müsste.

Was heißt 100% heißt das dein Gehalt wird auf ein 100% aufgerechnet oder dein Gehalt wird einfach im Vollem Umfang einberechnet.

Klingt eigentlich für mich richtig. Warum sollte dein Gehalt nicht voll zählen und seines schon?

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 14:18

Weil ich nur 40%arbeite und nur für 40% Geld verdiene aber es wird als 100% berechnet

Osterkarnigel  29.03.2022, 14:20
@Rosemp77

Na das war doch grade meine Frage.

Ich verstehe das eher so das von einem Verdienst, was auch immer du verdienst. Eben 100% genommen.

Also als Beispiel, du verdienst wegen mir 1200 Euro im Monat weil du nur zu 40% arbeitest dann werden für die Berechnung 1200 Euro angenommen eben 100% von deinem verdienst oder, und das ist was du gerade behauptest

Du verdienst 1200 Euro aber es werden 3000 genommen weil du bei 100% eben 3000 verdienen würdest.

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 14:22
@Osterkarnigel

Genau dann werden die 3000 berechnet aber ich verdiene nur die 1200 jetzt wollte ich wissen ob das richtig ist ?

Osterkarnigel  29.03.2022, 14:25
@Rosemp77

Das weiß ich nicht aber ich finde es durchaus gerechtfertigt. Ich meine das Kind ist 18 und benötigt keine durchgehende Beaufsichtigung und die anderen Kinder (ich nehme mal an die sind nicht von euch beiden sondern jeweils von anderen Partnern) Sollten ja keine Rolle spielen bei der Berechnung aber selbst wenn dann hatt er ja genau so 2 Kinder zu versorgen.

Also in meinen Augen ist das absolut fair so.

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 14:33
@Osterkarnigel

Mag sein…Mein Sohn ist noch Schüler er verdient nichts …er ist genauso teuer wie vorher …nehmen wir mal an mein ex bekommt 3000€ und ich 1200€ (mit 40%) ihm bleibt mehr in der Tasche als mir …das ist nicht ganz fair

Osterkarnigel  29.03.2022, 14:43
@Rosemp77

Naja er arbeitet ja auch mehr du könntest ja auch zu 100% arbeiten dann hättest du mehr. Er kann ja nicht dafür verantwortlich sein das du nur 40% arbeitest.

Und das der Junge Geld kostet wird dir ja auch berechnet also dafür das er bei dir lebt und aufwächst wird dir ja was "Gutgeschrieben"

Anders wäre es wenn er nun ausziehen würde dann hätte er gegen euch beide den gleichen Anspruch.

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 15:09
@Osterkarnigel

Das Problem ist ich musste mit meinem kleinen Gehalt mehr zahlen als nein ex man. Wie auch immer ich wollt nur wissen ob das richtig ist mehr nicht! Vor allem nun bekommen wir an Unterhalt die Hälfte von vorher…

Osterkarnigel  29.03.2022, 15:32
@Rosemp77

Müsstest du beim Amt nochmal Nachfragen. Aber wie gesagt in meinen Augen ist das richtig. Immerhin bekommst du ja nach wie vor Unterhalt es ist also schon noch so das dir Gutgeschrieben wir das dein Son bei dir wohnt.

Was sat dein Ex dazu? Eventuell ist er ja bereit freiwillig den alten Betrag zu beazhlen?

Rosemp77 
Fragesteller
 02.04.2022, 18:25
@Osterkarnigel

Nein er will wenig zahlen … jetzt hat er meinem Sohn für April nichts bezahlt 😬

Wenn der Sohn noch bei dir wohnt, leistest du deinen Unterhaltsanteil ja in Sachleistungen. Nur wenn der Sohn auszieht hat er gegen beide Elternteile einen Anspruch auf Barleistungen. Mit 2 weiteren Kindern im Schulalter bist du nicht verpflichtet, zu 100 % zu arbeiten. Und du musst nur Unterhalt im Rahmen deines EIGENEN Einkommens leisten.

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 14:15

Das Jugendamt sagtE das ich genauso 100% arbeiten kann wie mein ex Mann er geht 100% arbeiten und hat zwei Kleinkinder… Da meinte auch das Jugendamt das der Vater und ich gleich gestellt werden müssen darum wird mein Gehalt für die Berechnung als 100% genommen nicht was ich tatsächlich verdiene also die 40%, würde mich interessieren ob das so richtig ist

DerHans  29.03.2022, 14:17
@Rosemp77

Das Jugendamt kann den Unterhalt nicht von einem fiktiven Gehalt berechnen. Du kannst ja nur etwas abgeben, das dir tatsächlich zur Verfügung steht.

Rosemp77 
Fragesteller
 29.03.2022, 15:00
@DerHans

Genau das ist es… die meinem da mein ex Mann voll arbeitet und auch noch zwei klein Kinder hat werde ich genauso behandelt… aber ich habe weniger in der Tasche wie kann man das gleich stellen …

Kessie1  29.03.2022, 15:30
@Rosemp77

Das wird gleichgestellt, da es ja ansonsten unfair gegenüber dem Kindsvater wäre, der voll arbeitet, trotz der kleinen Kinder und damit sein Haftungsanteil höher ist.

Die Berechnung auf Grundlage der 100 %, also des fiktives Einkommens bei dir, ist gängige Praxis und völlig in Ordnung so.

Ein Beispiel:

dein Ex arbeitet für 2300 Euro bereinigtes Netto Vollzeit.

Du hast durch Teilzeit nur 1000 Euro. Wenn man mal die ganzen anderen Kinder weglässt, die im Unterhaltsrang dem volljährigen Kind gleichgestellt sind (wenn der Volljährige noch Schüler ist), würde das für den Volljährigen bedeuten:

Er hätte Anspruch auf 404 Euro plus Kindergeld.

Du bist nicht leistungsfähig. Der Vater muss nur so viel zahlen, wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste und das wären dann 379.

Der Vater zahlt quasi alles, du nichts. Er arbeitet voll, du nur in Teilzeit.

Würde dein Einkommen nun fiktiv auf 100%gerechnet, dann bedeutet dies:

Er hat 2300, du hast 2500.

Das Kind hat Anspruch auf 646 Euro Unterhalt.

Die Haftung wird berechnet:

V: 2300 x 646 / 4800 = 310

M: 2500 x 646 / 4800 = 336

Du bietest dem Kind Kost und Logis, vom Vater gibt es 310 Euro.

So bekommt das Kind natürlich etwas weniger vom Vater. Aber warum solltest du nur Teilzeit arbeiten können und nichts zahlen, der Vater aber Vollzeit und würde finanziell noch bestraft?! Zumal er auch noch alleinerziehend ist, du aber noch einen Verdiener mit deinem neuen Mann hast.

sassenach4u  29.03.2022, 16:07
@DerHans

Stimmt nicht! Wieder mal....

Wenn dein jüngstes Kind 10 ist, wird in Deutschland davon ausgegangen, dass du deutlich mehr als 40% arbeiten kannst. Ob es 100% sind oder etwas dazwischen, kann ich nicht beurteilen.

ja natürlich! es ist ja nur eine berechnungsgrundlage! deine 40% werden für dich als 100% gerechnet! es geht ja nur um deinen netto-verdienst und das sind die 100%!

sassenach4u  29.03.2022, 16:10

Nin, sie wird hochgerechnet- also ein fiktives Gehalt angenommen. Das macht man dann, wenn sie, wäre sie barunterhaltspflichtig, nicht den Mindesunterhalt zahlen könnte. Sie kann mit den Kinder mehr als 40% arbeiten gehen, muss alles dfür tun, den Mindestunterhalt zahlen zu können.