Kindesunterhaltsberechnung - darf "EX" Unterlagen einfordern?

4 Antworten

Sorge und Vertretungsberechtig ist die Mutter. Nur soweit sie das JA beauftragt, sprich eine Beistandsschaft beantragt, oder wenn sie die Sorge vernachlässigt kann das JA überhaupt aktiv werden. Insoweit kann die Mutter verlangen selbst die Auskunft zu erhalten.

Man beachte, das die Auskunft nur alle 2 Jahre erneut gefordert werden kann.

Warum weigerst du dich

Der Gehaltsnachweis ist alle 2 Jahre zu erbringen zum Wohl des Kindes

Richtig oder Falsch?

Falsch!
Schau mal in den § 1605 BGB
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen.

Wenn du selbstständig bist kann sie tatsächlich Einkünfte aus den letzten 3 Jahren verlangen.
Bist du angestellt reichen die Bescheinigeung der letzten 12 Monate einschließlich die in diesen Zeitraum fallende Steuererstattung/-nachzahlung.

Wie würde sich das Jugendamt verhalten?

Das Jugendamt berät in der Regel nicht den Unterhaltspflichtigen. Es wird sich also vermutlich raushalten.

staytogether 
Fragesteller
 21.12.2012, 19:19

Danke für die Antwort. Ich will nicht blocken. Ich fand es jedoch mehr als Dreist von meiner Ex mir gegenüber zu sagen: "Sie will die Unterlagen, damit SIE den Unterhalt berechnen kann"! Diese Aussage wurmt mich. Sie bekommt die Unterlagen nicht, jedoch das Jugendamt bei Anforderung jederzeit, das ist kein Thema für mich. Ich war selbstständig und bin jetzt seit einem Jahr wieder in Festanstellung, von daher müssen also die Verdienstbescheinigung bzw. die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate reichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist meines Wissens ein Anhaltspunkt, die persönliche Situation des Unterhaltspflichten ist dementsprechend zu berücksichtigen, oder? Ich bin wieder verheiratet, ein gemeinsames Kind und Stieftochter. Meine Frau arbeitet geringfügig, von daher sind wir nicht auf Rosen gebettet. Meine Ex hat wieder eine Beziehung, arbeitet Vollzeit, fährt 2-mal im Jahr in Urlaub, kauft sich dieses Jahr ein neues Auto, überlegt sich ein Haus zu kaufen (Vermögen, dass wir damals von ihren Eltern bekommen haben, welches sie sich bei der Trennung mit einer nachträglichen Gütertrennung unter den Nagel gerissen hat, wovon ich nichts wollte). Das Thema Geld ist zentraler Bestandteil ihres Lebens, von daher stinkt es mir auch aufgrund der Vergangenheit. Mein Sohn soll bekommen was ihm zusteht, vor allem auch Zeit mit mir, die ich regelmäßig mit ihm verbringe. Letztendlich ist es sein Unterhalt. Wie geschrieben, sollte sie das Jugendamt einschalten,werde ich brav meine Unterlagen einreichen. Sie bekommt kein Schriftstück. Danke füe Eure Antworten! LG B.

Eifelmensch  21.12.2012, 19:36
@staytogether

Sie bekommt die Unterlagen nicht, jedoch das Jugendamt bei Anforderung jederzeit,

Damit läufst du Gefahr auf Auskunft verklagt zu werden, das sollte dir klar sein.
Die Kosten für diese Klage müsstest du tragen, da du den Klagegrund gesetzt hast.

von daher müssen also die Verdienstbescheinigung bzw. die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate reichen.

Ja, zumindest dann, wenn dein Einkommen sich dadurch nicht (erheblich) verringert hat und du in der Lage bist den Mindestunterhalt zu leisten.

die persönliche Situation des Unterhaltspflichten ist dementsprechend zu berücksichtigen,

Ja natürlich.
die Düsseldorfer Tabelle ist aber mehr als nur ein Anhaltspunkt.
Die 1. Einkommensstufe gibt bspw. den gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt nach § 1612a BGB wider.

Ich bin wieder verheiratet, ein gemeinsames Kind und Stieftochter.

Die Stieftochter wird gar nicht berücksichtigt, da du ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist.
Da deine Frau im Unterhaltsrang hinter deinen Kindern ansteht, wird sie bei der Berechnung des Kindesunterhaltes lediglich bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt, falls ihr eigenes Einkommen unter 800,-€ liegt.

Meine Ex hat wieder eine Beziehung, arbeitet Vollzeit, .......

Das Einkommen der Mutter interessiert eigentlich nur dann, wenn du ein Mangelfall wärest und ihr Einkommen mindestens 2 - 3 mal so hoch wäre wie deines.

Wie geschrieben, sollte sie das Jugendamt einschalten,werde ich brav meine Unterlagen einreichen. Sie bekommt kein Schriftstück.

Siehe oben. Wäre ich die fordernde Mutter und wollte dich ärgern, würde ich sofort eine Auskunftsklage einreichen.

Gib ihr einfach die Auskunft. Wenn sie es drauf anlegt bekommt sie sie sowieso. Ob über Jugendamt oder per Klage. Sie hat dich diesbezüglich in der Hand.

staytogether 
Fragesteller
 21.12.2012, 19:19

Danke für die Antwort. Ich will nicht blocken. Ich fand es jedoch mehr als Dreist von meiner Ex mir gegenüber zu sagen: "Sie will die Unterlagen, damit SIE den Unterhalt berechnen kann"! Diese Aussage wurmt mich. Sie bekommt die Unterlagen nicht, jedoch das Jugendamt bei Anforderung jederzeit, das ist kein Thema für mich. Ich war selbstständig und bin jetzt seit einem Jahr wieder in Festanstellung, von daher müssen also die Verdienstbescheinigung bzw. die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate reichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist meines Wissens ein Anhaltspunkt, die persönliche Situation des Unterhaltspflichten ist dementsprechend zu berücksichtigen, oder? Ich bin wieder verheiratet, ein gemeinsames Kind und Stieftochter. Meine Frau arbeitet geringfügig, von daher sind wir nicht auf Rosen gebettet. Meine Ex hat wieder eine Beziehung, arbeitet Vollzeit, fährt 2-mal im Jahr in Urlaub, kauft sich dieses Jahr ein neues Auto, überlegt sich ein Haus zu kaufen (Vermögen, dass wir damals von ihren Eltern bekommen haben, welches sie sich bei der Trennung mit einer nachträglichen Gütertrennung unter den Nagel gerissen hat, wovon ich nichts wollte). Das Thema Geld ist zentraler Bestandteil ihres Lebens, von daher stinkt es mir auch aufgrund der Vergangenheit. Mein Sohn soll bekommen was ihm zusteht, vor allem auch Zeit mit mir, die ich regelmäßig mit ihm verbringe. Letztendlich ist es sein Unterhalt. Wie geschrieben, sollte sie das Jugendamt einschalten,werde ich brav meine Unterlagen einreichen. Sie bekommt kein Schriftstück. Danke füe Eure Antworten! LG B.

staytogether 
Fragesteller
 21.12.2012, 19:19

Danke für die Antwort. Ich will nicht blocken. Ich fand es jedoch mehr als Dreist von meiner Ex mir gegenüber zu sagen: "Sie will die Unterlagen, damit SIE den Unterhalt berechnen kann"! Diese Aussage wurmt mich. Sie bekommt die Unterlagen nicht, jedoch das Jugendamt bei Anforderung jederzeit, das ist kein Thema für mich. Ich war selbstständig und bin jetzt seit einem Jahr wieder in Festanstellung, von daher müssen also die Verdienstbescheinigung bzw. die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate reichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist meines Wissens ein Anhaltspunkt, die persönliche Situation des Unterhaltspflichten ist dementsprechend zu berücksichtigen, oder? Ich bin wieder verheiratet, ein gemeinsames Kind und Stieftochter. Meine Frau arbeitet geringfügig, von daher sind wir nicht auf Rosen gebettet. Meine Ex hat wieder eine Beziehung, arbeitet Vollzeit, fährt 2-mal im Jahr in Urlaub, kauft sich dieses Jahr ein neues Auto, überlegt sich ein Haus zu kaufen (Vermögen, dass wir damals von ihren Eltern bekommen haben, welches sie sich bei der Trennung mit einer nachträglichen Gütertrennung unter den Nagel gerissen hat, wovon ich nichts wollte). Das Thema Geld ist zentraler Bestandteil ihres Lebens, von daher stinkt es mir auch aufgrund der Vergangenheit. Mein Sohn soll bekommen was ihm zusteht, vor allem auch Zeit mit mir, die ich regelmäßig mit ihm verbringe. Letztendlich ist es sein Unterhalt. Wie geschrieben, sollte sie das Jugendamt einschalten,werde ich brav meine Unterlagen einreichen. Sie bekommt kein Schriftstück. Danke füe Eure Antworten! LG B.

Die Unterlagen bekommt man eh zur Einsicht, meist auch in Kopie... so geht es beim Anwalt ab als auch beim Jugendamt... Daher blocken bringt nichts.. ist nur Zeitverzögerung... mit Aufwand verbunden... Vorteil hierbei: kostet nichts zusätzliches für dich als wie vlt. beim Anwalt...