Unter Druck Vertrag unterschrieben

8 Antworten

Unterschrift anfechten nach123 BGB Drohung und arglistige Täuschung. Würde wieder arbeiten gehen und die Chefin zur Rede stellen. Du hastdoch einen Anwalt, der muss das doch auch wissen.

Widerrufe deine Unterschrift - so ein Lohnverzicht ist sittenwidrig. Wenn der AG genehmigten Urlaub streicht, braucht er erstens einen triftigen Grund und muss zweitens die Kosten für die Stornierung ersetzen.

§ 138 BGB:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

Der unterschriebene Vertrag ist nicht rechtswirksam. Allerdings wirst du die Umstände, unter denen er zustandekam, beweisen müssen.

Der Urlaub war mündlich genehmigt. Auch ohne Genehmigung hätte deine Chefin dringend betriebliche Gründe anführen müssen, um ihn nicht zu genehmigen.

Ratirat  19.03.2013, 22:49

Nachtrag:

Würdet ihr nun morgen wieder Arbeiten gehen oder einfach zum Arzt und Krankschreiben lassen?

Du bleibst trotz dieser Umstände zur Erbringung deiner Arbeitsleistung verpflichtet. "Einfach zum Arzt und sich krankschreiben lassen" wäre Betrug und eine Straftat. Hinzu kommen Schadenersatzansprüche und evtl. das Recht auf fristlose Kündigung.

und sicher zugesagten Urlaub(schon alles gebucht, er würde am Donnerstag losgehen) nicht genehmigen

Das darf dein Chef nicht.

Warte darauf was dein Anwalt sagt. Unter diesen Umständen ist es denkbar dass der Vertrag nicht rechtswirksam ist, was dein Chef gemacht hat war eine Drohung.

Übrigens wenn er dir diesen Urlaub streichen würde, was nicht einfach so geht. Müsste er für deine Kosten aufkommen.

Irgendetwas stimmt hier doch wohl nicht ganz, denn einerseits schriebst Du "nun muss ich noch die letzten zwei Wochen durchhalten.", andererseits aber "schon alles gebucht, er würde am Donnerstag losgehen", sodass Du die letzten zwei Wochen doch wohl im Urlaub verbracht hättest?

.Die Formulierung "Nun habe ich durch meine Unterschrift eingewilligt auf die hälfte meines Lohnes zu verzichten" ist leider etwas unpräzise und um beurteilen zu können, was hier rechtlich genau anliegt, müsste der genaue Wortlaut bekannt sein.