mit was muß ich rechnen wenn ich die Unterschrift der Ehefrau gefälscht habe?

5 Antworten

Zitat Wikipedia:
"Die Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft; das Delikt ist damit ein Vergehen. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung#Tatbestand_und_Rechtsfolge

Eine gefälschte Unterschrift erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung. Die Frage ist, ob jemand eine Anzeige deswegen macht.

Urkundenfälschung

Warum in die Länge ziehen?

Ist das zu rechtfertigen (moralisch) mit einer Straftat?

Eppenhainer 
Fragesteller
 21.06.2017, 08:48

habe gedacht (bekloppt) das dann das Strafmandat eingestellt wird

felixxbautt  21.06.2017, 08:49
@Eppenhainer

Nope, nur schlimmer gemacht

Rechtlich und natürlich auch der Vertauensbruch deiner Frau gegenüber

felixxbautt  21.06.2017, 08:52
@felixxbautt

1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3.
durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

wenn einer dieser punkte vorliegt dann 6 Monate - 10 Jahre!

und da es sich um deine frau handelt gehe ich nicht davon aus, dass dies gewerbsmäßig war, sonst wird's hart

Wusste sie das und hat zugestimmt? 

Eppenhainer 
Fragesteller
 21.06.2017, 08:46

nein und es ist der Polizei aufgefallen

felixxbautt  21.06.2017, 08:47

selbst dann würde die Unterschrift gefälscht,

richtiger Ansatz wäre in diesem fall im Auftrag zu unterschreiben

Was sagt denn deine Frau dazu? Will sie Anzeige erstatten?

§ 267.

 

Urkundenfälschung

. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
felixxbautt  21.06.2017, 08:54

es wurde eine Unterschrift und keine Urkunde gefälscht!

und nur weil etwas unterschrieben wurde ist dies noch keine Urkunde

Vorsicht mit dem erstem ersten satz beim ersten eintrag von Google ;)

DirWil  21.06.2017, 09:02
@felixxbautt

Es liegt aber ja der Verdacht der Täuschung durch Unterschriftenfälschung vor, oder nicht ?