Kann man, wenn man die Unterschrift der Eltern gefälscht hat, von der Schule fliegen?

7 Antworten

Beim ersten mal nicht.

Aber: LASS ES EINFACH

Steh zu Deinen Taten...

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

nein. einigen lehrern fällt es auch nicht auf. meine freundin wurde mal erwischt, sie hat vielleicht nachsitzen bekommen oder ihre eltern wurden angerufen. aber sicher nicht von der schule fliegen..

Es gibt ein Gespräch mit dem Schulleiter und den Eltern

Das kann ich mir nicht vorstellen. Du bekommst wahrscheinlich eine Standpauke gehalten, Deine Eltern werden benachrichtigt, aber wohl kaum von der Schule fliegen :-)