Unfall bei Blaulichtfahrt?

7 Antworten

Hi,

Darf bzw muss er weiter fahren weil er ja dringend benötigt wird oder muss er anhalten und Personalien austauschen?

Es muss grundsätzlich angehalten, sich über die Unfallfolgen vergewissert und ggf. Erste Hilfe geleistet werden - unabhängig von der Schwere des Unfalls oder der Tatsache, ob der Unfall mit oder ohne Nutzung von Sonder-/Wegerechten stattgefunden hat.

Ebenfalls Pflicht ist die sofortige Information der zuständigen Rettungs- oder integrierten Leitstelle - diese entscheidet im Zweifelsfall, ob die Einsatzfahrt fortgesetzt werden soll oder ob ein anderes Fahrzeug den ursprünglichen Einsatz übernimmt. Die Polizei wird ebenfalls grundsätzlich durch die Leitstelle informiert.

Sonst hängt viel von den Umständen, der Schwere des Unfalls und der Dringlichkeit des ursprünglichen Einsatzes ab - sofern der RTW fahrbereit ist und es der Einsatz erfordert, wird die Anfahrt nach den o.g. Maßnahmen fortgesetzt.

Aber: auch das ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und damit strafbar - Sonder- und Wegerechte (§§ 35, 38 StVO) decken dies nicht ab (siehe Antwort von RedPanther).

Nur dann, wenn die Weiterfahrt dringend notwendig ist und keine andere Lösung besteht, ist das Verhalten im Rahmen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zulässig.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RKLSammler  10.04.2019, 18:29

Wir hatten mal auf der anfahrt zu einer Reanimation einen Wagen in der Rettungsgasse leicht touchiert, keiner von uns hat ne sekunde lang überlegt ob wir anhalten sollen, wir haben allerdings sofort die Leitstelle Informiert, da haben wir auch im nachhinein Recht bekommen, da wir uns auf den Rechtfertigen Notstand Berufen und auch der Autofahrer hat zum Glück keine weiteren Probleme gemacht ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich

SaniOnTheRoad  10.11.2019, 20:50

Zum Thema Sonder- und Wegerechte habe ich einen entsprechenden Beitrag in meinem Blog geschrieben.

Eine relativ schwierige Frage und so oft wie in der Juristerei vom Einzelfall abhängig. Das Fahrzeug muss anhalten, sich über die Folgen vergewissern und die Leitstelle informieren. Ob es weiterfahren darf, das kommt wie erwähnt auf den Einzelfall an und hängt von Faktoren wie gemeldetes Notfallereignis und demnach Dringlichkeit der Behandlung, die Verfügbarkeit weiterer Rettungsmittel und ähnliches an. In Bereich der Landrettung, gibt es oftmals nur ein Rettungsmittel pro Standort und ein anderes müsste viele Kilometer weiter Anfahren und dadurch wertvolle Zeit verstreichen, dann kann man nach vorherigem Anhalten, vergewissern über die Folgen usw. bei kleineren Schäden weiterfahren, der Unfall muss jedoch sofort im Nachgang angezeigt werden- Paragraph 142 StGB, ich meine Absatz 3. Ereignet sich das selbe in der Stadt mit einem flächendeckenden Netz an anderen Rettungsmitteln, wird es wohl auf die sofortige Alarmierung eines anderen Rettungsmittels hinauslaufen.

Bei Einsatzfahrt nach §35 StVO ist man von den Regeln der StVO befreit. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" steht aber nicht in der StVO, sondern im StGB (Strafgesetzbuch). Davon bist du also keineswegs befreit.

Sprich: Anzuhalten, nachzusehen ob es Verletzte gibt und die Daten auszutauschen ist das absolute Minimum!

Während das passiert, sollte der Beifahrer schonmal mit der Leitstelle abklären, ob ein anderes Fahrzeug den Einsatz übernehmen kann oder es wirklich kritisch ist, dass man dorthin kommt. Ob man dann weiterfährt oder sich um seinen Unfall kümmert, wird dann eine Einzelfallentscheidung sein.

Gerade in größeren Städten gibts ja auch noch andere Rettungsdienstfahrzeuge (du weißt als Rettungsfahrer nicht, ob die gerade frei oder verplant sind... musst du also erfragen); und Notärzte werden von Rettungswagen ja teilweise auch nur "zur Sicherheit" oder zur Schmerzstillung nachalarmiert, da wird man dann also auch mal 10min länger warten oder ohne Notarzt in die Klinik fahren können.

Absolut korrekt, was SaniOnTheRoad und RedPanther geschrieben haben. Ich möchte nur noch ergänzen und die Güterabwägung mit anführen. Ist kein weiterer Notazt zur Verfügung oder in akzeptabler Zeit in der Lage deren Einsatz zu übernehmen, und ist es wie beschrieben nur zu einem Bagatellunfall gekommen, wird hinterfragt, welches das höhere Rechtsgut ist. In diesem Fall wäre das die Gesundheit des lebensbedrohten Patient. Insofern darf nach den oben beschriebenen Maßnahmen und natürlich Alarmierung der Polizei die Einsatzfahrt fortgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe das erst kürzlich gelesen, dass es wohl so ist, dass das Einsatzfahrzeug weiter fährt, wenn wirklich nichts schlimmes passiert ist, also niemand direkt Hilfe benötigt. Die Besatzung des Einsatzfahrzeugs benachrichtigt die Leitstelle und fährt dann zu dem Ort an dem sie in dem Moment dringender gebraucht wird.

Sirius66  29.03.2019, 14:53

Umgekehrt.

Das Unfallteam muss schon erstmal anhalten. Über Funk - falls das noch geht - ein anderes geschickt.