Unfall bei Arbeitsweg, welche Versicherung?
Hallo, hatte auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad ein Auto beim vorbeifahren berührt, das nun Kratzer hat. Zahlt das eine Versicherung? Wenn ja, welche? Versicherung vom Arbeitgeber weil es auf dem Weg zur Arbeit war oder z. B. private Haftpflichtversicherung?
4 Antworten
Wenn, dann die private H. Aber warum, hast Du denn Schuld?
ok, jo ich bin schuld
Zahlt das eine Versicherung?
Ja - deine Privathaftpflichtversicherung, falls du eine hast.
das läuft über die Private Haftpflichtversicherung von dir. wenn du keine hast, dann musst du den Schaden komplett selbst tragen.
der Arbeitgeber kommt dafür nicht auf. auch nicht die berufsgenossenschaftliche Versicherung. die ist für deine Körperschaden zuständig.
Das zahlt deine private Haftpflichtversicherung, wenn du Glück hast. Wenn sie dir grob fahrlässiges Verhalten nachweisen, zahlst du es aus eigener Tasche.
Dann lies dir das hier mal durch. Dann lernst du noch etwas dazu.
Fahrlässigkeit und die HaftpflichtversicherungWelche Auswirkung hat die Fahrlässigkeit aber für den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung? Grundsätzlich sind Ersatzansprüche, die Dritte gegen den Versicherungsnehmer bzw. dessen Versicherung erheben, aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit versichert. Bezüglich Situationen, in denen grobe Fahrlässigkeit eine Rolle spielt, kann die Versicherung zwar immer noch in Anspruch genommen werden. Allerdings nicht zu 100 Prozent. Auf Grundlage der Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz haben die Gesellschaften nach § 81 VVG das Recht, in diesem Fall ihre Leistung entsprechend der Schwere der Fahrlässigkeit zu verringern. Im Ernstfall kann es aufgrund dieser Rechte dazu kommen, dass die Versicherer nur 50 Prozent der ursprünglichen Leistung erbringen.
Es ist vor diesem Hintergrund durchaus sinnvoll, sich als Versicherungsnehmer mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zu beschäftigen – auch im Hinblick auf die eigene Haftpflichtversicherung und deren Versicherungsbedingungen.
Grob Fahrlässig wäre wohl gewesen wenn er auf dem Fahrrad im Handstand gefahren wäre.
Die sachgemäße Benutzung eines Alltagsgegenstands schließt grobe Fahrlässigkeit de facto aus.
Was du vorträgst ist eine Geschichte für die Hörsääle an Universitäten oder Seminare zur Weiterbildung für Fachanwälte für Versicherungsrecht.
Und wie kommen die darauf, dass das Ganze dann bei 50% gedeckelt ist? Der Artikel ist doch Blödsinn. Keine Haftpflicht kürzt bei grober Fahrlässigkeit die Entschädigung.
Nur weil etwas im Internet steht, ist es deswegen nicht automatisch richtig: der zitierte Passus ist hierfür ein hervorragendes Beispiel.
Hier hat nämlich jemand - lt. Impressum ein Herr Franke - offensichtlich nach der Lektüre von § 81 aufgehört, das VVG zu lesen, sonst wäre ihm bei § 103 aufgefallen, dass sich der zunächst zitierte Paragraph gar nicht auf Haftpflichtversicherungen bezieht.
Und vom Fach können demnach weder Herr Franke noch der hier Antwortende sein, denn dass Haftpflichtversicherungen sowohl bei einfacher als auch bei grober Fahrlässigkeit Deckung gewähren, lernen Fachleute i.a.R. im ersten Ausbildungsjahr.
Es reicht also für die Richtigkeit einer Aussage keineswegs aus, sich eine Internetdomäne mit passendem Namen zu sichern (von denen Herr Franke übrigens noch eine ganze Reihe weiterer besitzt, bei welchen ich aber nicht überprüft habe, was da u.U. für ein Blödsinn steht). Auch die Information an sich sollte schon richtig sein!
Bleibt nur die Bitte, einen fragenden TO nicht mit völlig falschen Aussagen zu verunsichern!
Manchmal wäre es sinnvoll, nur dann zu schreiben, wenn man auch Ahnung von dem Thema hat.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt jeden Schaden der fahrlässig oder grob-fahrlässig verursacht wurde.
Nur Vorsatz ist ausgeschlossen!