Unbezahlte Rüstzeit im Einzelhandel

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mit deiner Annahme gehe ich konform. Betreten und Verlassen der Betriebsstätte beinhalten die Arbeitszeit (Ausnahme, es ist intern etwas zwischen den Vertragspartner schriftlich anders lautend geregelt)

Dwayne84 
Fragesteller
 01.06.2011, 12:45

So siehts aus. Im Arbeitsvertrag ist nichts anders lautend geregelt.

helmutgerke  12.07.2011, 21:26
@Dwayne84

Danke Dwayne84, für den "Stern"

Ja das ist so richtig. Die Zeit gehört auch vergütet.

Ich kenn dein Problem nur zugut, arbeite selbst im Einzelhandel. Dieses gesetz ist echt schwierig , wir bekommen nach der normalen Arbeitszeit noch 15 Minuten vergütet um alles zu erledigen , diese zeit reicht aber bei weitem nicht aus dawir min. 30 brauchen. Mittlerweile lassen wir alles was um 22 Uhr nicht erledigt ist fallen , und machen nur das nötigste. Habt ihr einen Betriebsrat oder bist du in der Gerwerkschaft da kannst du dich mal erkundigen .........lg

Dwayne84 
Fragesteller
 01.06.2011, 12:41

Für einen Betriebsrat sind die Filialen zu klein und in einer Gewerkschaft bin ich leider nicht..

Rose18  01.06.2011, 12:59
@Dwayne84

Steht den i-was in deinem Vertrag darüber ? Denn normalerweise müssten sie schon die zeit anrechnen.....

Dwayne84 
Fragesteller
 01.06.2011, 13:17
@Rose18

Nein, steht nichts drin, siehe unten