Einzelhandel: Feiertag ist doch ein zusätzlicher freier Tag?
Hallo ich brauche dringend eure Hilfe und zwar folgendes:
Ich habe vor kurzem meine Ausbildung im EH begonnen und habe eine 40std-Woche, also 8std täglich = 5 Tage die Woche. Da Einzelhandelsgeschäfte von Mo-Sa geöffnet haben (also 6 Tage), haben wir EH-Leute einen zusätzlichen freien Tag in der Woche. Ich persönlich habe keinen festen freien Tag, es ist immer unterschiedlich, mal Dienstag, mal Donnerstag - und Anspruch auf EINEN freien SAMSTAG im Monat.
Folgendes Problem: Nächste Woche bräuchte ich Samstag (5.10.) unbedingt frei, aber mein Chef meinte, dass ich keinen zusätzlichen Tag frei habe, wenn schon ein Feiertag (in dem Fall Donnerstag 3.10.) in der Woche existiert. Nur finde ich das ziemlich ungerecht. Jeder andere, der Montag-Freitag arbeitet hat dann auch nur 32 Stunden zu arbeiten und muss nicht einen Tag nachholen? Ich meine der Sinn des Arbeitsverbotes an Feiertagen ist doch, dem Arbeitnehmer einen ZUSÄTZLICHEN freien Tag zu geben, oder nicht?? Kann mir da vielleicht jemand mit einem Gesetzestext etc weiterhelfen??
ich danke vielmals!!!!!!
3 Antworten
Hallo,
ich hab keine Ahnung, ob du schon mit deinem Chef gesprochen hast. Fakt ist, dass Recht ist eigentlich auf DEINER Seite! Ein Feiertag ist wie ein bezahlter Arbeitstag zu behandeln. Im Prinzip hast du trotzdem einen freien Tag. ABER - nachdem du in der Probezeit bist, würde ich noch keine zu grossen Ansprüche stellen. Das kann leicht nach hinten los gehen. Zeige Einsatz und arbeite so, wie dein Betrieb dich braucht! Damit kannst du für später schon mal Punkte sammeln und dich positiv einbringen. Ich finde, man muss nicht immer in allen Punkten zu 100% auf das bestehen, was "recht" ist. Dir wird der Feiertag, schätze ich, trotzdem bezahlt. Heisst für dich - mehr Stunden, mehr Geld bzw. Überstunden. Ist doch auch nicht schlecht.
Nimm meinen Rat an und arbeite - kein Betrieb sieht es gern, wenn man in der Probezeit zu sehr auf sein "Recht" pocht und relativ kleinlich mit Bestimmungen umgeht. Ich weiss, dass das Gesetz auf deiner Seite ist. Aber man muss nicht immer auf alles bestehen.
LG Chrissy
der 3.10. ist ein bezahlter Feiertag und daher wie Arbeitszeit zu rechnen - er wird ja auch cniht auf den Urlaub angerechnet.
Mit der Begründung kann er Dir den freien Sammstag cniht verwehren. aber er kann ihn dir verwehren, wenn z.B. Deine Kollegen für diesen Tag Ihren Anspruch früher eingereicht haben und darum Du benötigt wirst. er kann/ muß dir dann einen anderen Sammstag im Oktober frei geben.
vielen Dank für die schnelle Antwort!! Ich werde dann morgen mal mit meinem Chef reden, hab aber ein bisschen Angst, weil ich ja auch noch in der Probezeit bin... Vielleicht eine Idee oder Tipps wie ich das am besten anstellen soll??
offen und ehrlich sagen, warum es für Dich so wichtig ist, den Samsta, 5.10. frei zu bekommen. und ob du frei bekommen kannst, wenn Du jemand findest, der mit Dir tauscht.
fragen, wie das ist mit bezahlten Feiertagen und ihn fragen, wo Du das nachlesen kannst, denn das wird sich immer wieder wiederholen und du willst es ja genau wissen. Es gehört zur Ausbildung, daß Du das lernst. - wenn er es nciht weiß, in de rberufsschule nachfragen.
Im EH gilt eine Grundsatz: Niemals einen Rechtsstandpunkt einnehmen und drauf beharren. (Das gilt besonders im Umgang mit Kunden!) Miteinander verhandeln und einen Kompromiss eingehen. Das ganze Leben besteht aus Kompromissen!!! Glaub´mirs!
Ist ein Blödsinn ... du wirst noch schnell merken das der Handel die ausnutzerbranche schlechthin ist, bin froh das mein Abstecher in den Bereich vorbei ist. Ich würd nach dem Lokalen Handels Kollektivvertrag googlen, der wird dir weiterhelfen.
Hallo,
bitte nicht von einem Betrieb auf alle anderen schließen. Schwarze Schafe gibts in jeder Branche, dass hat nichts mit dem Einzelhandel zu tun.
LG Chrissy
du hättest dann in dieser Woche 6 Tage Arbeitszeit anzurechnen - oder eben noch einen anderen Tag außer Samstag und donnerstag frei zu bekommen.