Darf ich im Einzelhandel ein Hausverbot erteilen, wenn der Kunde extrem stinkt und sich sonst seltam verhält?

9 Antworten

Wenn du das Hausrecht hast ( Chef bist / Mieter bist ) darfst du ihm Ladenverbot geben, es bedarf nicht einmal einen Grund dazu.

Einzelhändel achten verdammt viel auf ihr Image. Ihnen ist egal, wie sich der Mitarbeiter fühlt, solange in der Zeitung nicht irgendwann erscheint „XY erteilte alten, armen und verwirrten Mann Hausverbot“. Außerdem ist „Gestank“ und „komisches Verhalten“ relativ, so sehr ich dich verstehen kann und glaube, dass der Kerl komisch ist. Und jemanden verscheuchen, weil sonst die Kunden weg sind, ist auch von der Öffentlichkeit gesehen kein guter Grund. Es tut mir leid. Versuchen kannst du’s trotzdem. Bei mir war das damals so, dass ein Kunde die Kassiererinnen die ganze Zeit beleidigte oder sogar drohte. Der Filialleiter wollte auf keinen Fall Hausverbot erteilen. Von komischen Leuten, wie deinen beschrieben, gab es eine Hand voll, nichts geschah.

Du als normale Verkäuferin kannst kein Hausverbote verteilen, das kann nur der Chef beziehungsweise Besitzer machen. Wo kommem wir den da hin, wenn jeder Verkäufer Hausverbote erteilen darf.

Bei Problemen mit Kunden, musst du zuerst zu deinen Chef gehen und das ihm sagen. Dein Chef sagt nun was Sache ist, also wie weiter vorgegangen wird.

Sprich das mit deinem Chef ab. Er muss das Okay dazu geben, weil du in seinem Namen und stellvertretend für ihn handelst.