Umgangsrecht nur bei Kindesmutter in deren Beisein?

3 Antworten

Laß dich nicht verunsichern! Du mußt niemand beweisen, dass Du zuverlässig bist, Du bist es! Laß dich nicht in die Deffensive drängen, auf die Dauer wirst Du dadurch erpressbar. Was Huegelchen schreibt, ist Wunschdenken! Das Recht auf Umgang kann dir keiner nehmen, vereinbare eine klare Umgangsregelung ohne Kindsmutter und gehe keine faulen Kompromisse ein, mit denen Du nicht leben kannst!

Das ist eine kitzlige Geschichte.

Ihr müsst unbedingt versuchen, euch gütlich zu einigen. Die Gründe sind folgende: 1.) Ein Kind braucht Kontakt/Bindung zu beiden Elternteilen. 2.) Vermeidet auf jeden Fall, dass es zwischen euch beiden Streit um das Kind bzw. Umgang gibt. 3.) Aus eigenen Erfahrungen bzw. von anderen Betroffenen weiß ich, dass Streitigkeiten zwischen Eltern von Jugendämtern negativ gegen euch ausgelegt und verwendet werden. Sehr sehr oft wartet dieses Amt nur darauf, dass sich Eltern um ein Kind streitet, um eine Handhabe zu haben, euch "Streithähnen" euer Kind wegzunehmen. Ich könnte euch Zahlen und Fakten von Inobhutnahmen nennen, da würdet Ihr sehr schnell erkennen, dass das Einschalten von Jugendämtern sehr oft ein Schuss in den Ofen ist. Er geht also nach hinten los. Es passieren dann Dinge, die Ihr euch nicht vorstellen könnt und für Euch unvorstellbar sind. Es gibt da Internet-Seiten, wo man Filme von betroffenen Eltern anschauen kann. Man muss hier nur das Wort Jugendamt eingeben. Da ich nicht weiß, ob man diese auf dieser Plattform nennen kann, erkläre ich das mal so: Du auf englisch und gleichzeitig das Wort Tube. Am 20.09.2010 (Weltkindertag) habe ich eine Demo von 12-18 Uhr für jugendamtsgeschädigte Eltern in Stuttgart auf der Königstraße gegenüber vom Königsbau angemeldet. Eine Platzzusage liegt schon vor.

Zu dieser dürft Ihr gerne kommen und Euch Ratschläge einholen. Mein Rat: Nach Möglichkeit unbedingt die Finger vom JA lassen, denn wir haben mit diesen Ämtern schon unsere eigene Erfahrung gemacht. Fragen werden gerne von JugendamtsgeschaedigtenEltern(at)web.de beantwortet.

Es grüßt recht herzlich Werner aus Asperg

Du solltest erstmal darauf eingehen. Und wenn Du es einige Male gemacht hast, solltest Du der Dame vom Jugendamt mitteilen, dass Dein Kind auch Großeltern hat, und sie die Kleine auch mal sehen möchten und Du außerhalb der Wohnung ohne Deine Ex Dein Kind um Dich haben möchtest. Wenn Du bewiesen hast, dass Du "zuverlässig" bist, werden die Argumente Deiner Ex nicht mehr so wichtig für das Jugendamt sein.