Umgangsrecht einschränken durch Kindergartenbesuch?

4 Antworten

Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Regelung, wie der Umgang mit dem Kind gestaltet werden muss..., er sollte im Interesse des Kindes liegen, seinem Alter bzw. "Entwicklungsstand" entsprechen...

Ab einem bestimmten Alter ist es "normal", dass ein Kind längere Zeit beim anderen Elternteil verbringt, vor allem, wenn die Eltern mit dem Kind vorher zusammen gewohnt hatten..., viele Eltern folgen der Empfehlung eines Umgangs über jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien und der Feiertage...

Die Mutter meiner Frau meldet meine Tochter in dieser Zeit regelmäßig im Kindergarten oder bei der Tagesmutter an

Wenn es abgesprochen war, dass du das Kind in dieser Zeit bei dir hast, kann die Mutter nicht einfach von dieser Regelung abweichen. 

Die Großmutter des Kindes ist da übrigens außen vor, hat überhaupt kein Mitspracherecht. Sie hat zwar ebenfalls Anspruch auf Umgang mit dem Kind, dein Anspruch als Vater hat allerdings Vorrang.... 

Wenn du mit der Kindsmutter verheiratet warst/ noch bist, so hast du ohnehin ein Sorgerecht für das Kind (ansonsten könntest du es einfordern...), dann müsstet ihr solche Entscheidungen wie die Wahl des Kindergartens, später der Schule usw. gemeinsam treffen...

Ansonsten soll ich den Kindergartenbeitrag oder mindestens das Essensgeld übernehmen, weil meine ex ja die kleine bereits für das Essen angemeldet hat.... Ist das rechtens?

Wenn du das Sorgerecht hast, ist es nicht "rechtens", wenn das nicht mit dir vorher abgesprochen wurde.

Die Kinderbetreuungskosten sind in der Regel von beiden Elternteilen anteilig zu zahlen, wenn nicht bereits der laufende Unterhalt so hoch ist, dass die Kosten daraus bestritten werden können... 

Lässt die Frau das Kind aber "außer Haus" betreuen, obwohl das nach eurer vorherigen Abmachung nicht nötig wäre, muss sie die Kosten allein tragen.

Rede mit der Mutter der Tochter und trefft eine Entscheidung im Sinne eures Kindes. Denn das "Umgangsrecht" beruht auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern" (BGB §1684).

wenn du umgang hast in den hälftigen ferien und feiertagen, dann nimmst du dein kind u. seine sachen und machst in der zeit was du für richtig hältst. ruf tagesmutter oder kita ab und sage, kind kommt nicht und ist abgemeldet. essen meldest du beim anbieter ab. sollten kosten kommen, dann darf mutti ihren elan selbst bezahlen und bleibt drauf sitzen. du selbst musst keine kosten tragen. es hat mutti doch keiner gebeten, das kind in deiner umgangszeit irgendwo anzumelden.

du musst einfach nur ganz klar sagen wie du die sache siehst und mutti das eine oder andere mal einfach auflaufen lassen. lass dich nicht veräppeln.

das hört sich für mich aber sehr nach Schikane an ehrlich gesagt ..... ausgerechnet wenn das Kind mit dir Umgang hat soll es bis mindestens 14 Uhr in den Kiga , ist schon komisch ...... und dann bestimmt das auch noch die Oma , ist ja noch besser ............. sie gönnt dir scheinbar nicht die volle Umgangszeit und versucht dir das Kind so wenig wie möglich zu überlassen ................. du solltest das Spiel auf keinen Fall mitmachen , setz dich durch ..... wenn du Umgang hast ist es DEINE Entscheidung wo das Kind sich wann aufhält und nicht die der Oma .... wenn DU es möchtest kannst du das Kind vom Kiga abmelden für diese Zeit oder es schon eher abholen , wenn man es rechtzeitig abmeldet fallen ja auch keine Kosten für Essen an .......... du solltest hier aktiv werden und dich nicht gängeln lassen ......

Während Deiner Umgangszeit darf die Mutter das Kind nicht anderweitig unterbringen.

Sie selbst ist dafür verantwortlich, dass das Kind rechtzeitig abgemeldet wird.