Umfirmierung von GmbH+Co.KG auf "nur" GmbH

1 Antwort

Wenn es sich lediglich um die Änderung der Rechtsform des Unternehmens handelt, ohne dass es einen Wechsel in der Person (z.B. Inhaber, nicht schon der angestellte Geschäftsführer) gibt, der die arbeitsrechtlich Organisations- und Leitungsmacht über den Betrieb ausübt, dann handelt sich sich nicht um einen Betriebsübergang (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 613a "Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang") und dann hat der Vorgang keine Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse/die Arbeitsverträge.

Unter diesen Voraussetzungen bleiben die alten Arbeitsverträge bestehen; sie müssen auch nicht auf einen neuen Firmennamen (von "GmbH+Co.KG" auf "GmbH") geändert werden!

Hexle2  08.01.2015, 14:52

So sieht's aus. Leider wird oft die kleinste Änderung als Vorwand genommen um neue (für den AN schlechtere) Arbeitsverträge zu schließen und leider kommen viele AG damit auch noch durch weil AN oft unwissend und auch eingeschüchtert sind.