multiConnect GmbH - inkasso hfg

2 Antworten

Die Namensänderung oder Umfirmierung stellt keine Rechtsnachfolge dar. Der Schuldner bzw. hier der Gläubiger bleibt derselbe.

Die Forderung wurde weiter gereicht/verkauft/was auch immer. Wenn ein Vollstreckungsbescheid/Pfändungstitel erwirkt wurde gilt der 30 Jahre. In der Zeit muß niemand etwas neues erwirken. Um dich an deine Zahlungspflicht zu erinnern. Wenn die Vollstreckungsbescheid/Pfändungstitel haben müßt ihr zahlen egal ob die ursprüngliche Forderung berechtigt war oder nicht. Ihr hättet früher reagieren müssen bevor es dazu gekommen ist.