Vollstreckungsbescheid ohne Unterschrift

7 Antworten

Unseriöse Inkassofirmen schicken gerne Kopien von amtlichen Vollstreckungsbefehlen mit ihrer Forderung, um Angst zu verbreiten.

Ignorieren, wie bereits geschrieben kommt ein Vollstreckungsbescheid immer vom Gericht. Vorher muss zwingend ein amtliches Mahnverfahren erfolgen. Nur wenn durch Gerichtsbeschluss der Forderung stattgegeben wird, kann es zu einem Vollstreckungsbefehl kommen.

Es wäre zu überlegen, ob sich die Inkassofirma nicht der versuchten Nötigung schuldig gemacht hat

whiteTree  01.02.2013, 13:56

Trotzdem vorsichtig sein und recherchieren, wenn es den Titel wirklich gibt, ist das ein Problem.

Allerdings müssen auch dann nicht alle Fantasiekosten vom Inkasso bezahlt werden (die, die nicht im Titel stehen), und Zinsen unterliegen der normalen Verjährung (3 ganze Kalenderjahre), d.h. alle von 2009 oder früher sind verjährt.

Es könnte sich dabei evtl. um einen Betrugsversuch handeln. Oft schicken unseriöse Firmen Kopien von Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden mit um den Eindruck zu erwecken es handle sich um eine alte Sache die du angeblich vergessen hast.

Jetzt musst du einfach selber überlegen: Hast du 2005 einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid von einem Gericht erhalten? Hattest du zu dieser Zeit irgendwo Schulden die du nicht bezahlt hast?

Wenn du das alles mit einem sicheren NEIN beantworten kannst, dann solltest du das Schreiben ignorieren. Im Zweifelsfalle kannst du damit auch zu einer Verbraucherzentrale gehen und fragen, ob es sich hier um eine Betrugsmasche handelt.

Inkassobüros = Blutsauger. Die haben und werden von mir auch nicht nur 1 Cent bekommen. Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt -> Wiedersprechen.

Auf jeden Fall solltest du was tun, auch wenn das "nur" ein Fake sei. Wenn sowas nämlich unbeantwortet bleibt, kann der Gerichtsvollzieher trotzdem bei dir reinspazieren.

Abbedau  31.01.2013, 10:08

Falsch. Zunächst muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das wird persönlich duch die Post übergeben und Du musst darauf innerhalb 14 Tagen widersprechen. Darauf muss der Gläubiger Zivilklage erheben und vor Gericht darlegen dass seine Forderungen gerechtfertigt sind. Erst dann bekommst Du laut Urteil eventuell die Entscheidung dass Du zahlen musst. Wenn Du der Zahlung nicht nachkommst..und erst dann kann der Gerichtsvollzieher kommen

GoetheDresden  01.02.2013, 09:04

Schattenfaust! Lesen! Er hat die KOPIE eines Vollstreckungsbescheides aus dem Jahre 2005 erhalten. Damit soll wohl der Eindruck erweckt werden, er hätte eine alte Forderung vergessen zu bezahlen bzw. will man ihn glauben lassen, er müsse sofort bezahlen um Gerichtsvollzieher und Kontopfändung zu vermeiden. Dieser Trick ist als. Das ein Original-Vollstreckungsbescheid bzw. Mahnbescheid vom Gericht kommt, dürfte jedem klar sein.

Und es sollte jedem klar sein: Einem Original-Mahnbescheid soll man nur widersprechen, wenn man 100% sicher ist im Recht zu sein, weil sonst weitere Verfahrensgebühren auf den Schuldner zukommen! Unseriöse Firmen meiden aber Mahn- und Vollstreckungsbescheide, weil sie wissen, dass sie mit ihren Maschen (Abos und ähnliches) nicht durchkommen. Deshalb lag dem Brief des Fragestellers wohl nur irgendeine alte Kopie bei, die wahrscheinlich nicht mal seinen Namen trägt oder gefälscht ist.

Hast du damals was vom Gericht bekommen, oder ist das evtl. untergegangen (Umzug, "schlechte Zeit")? Ist die Forderung nachvollziehbar?

Im Zweifel beim Gericht anrufen und nachfragen.

Auf jeden Fall dürften zumindest die Zinsen, die älter als 3 Jahre sind, verjährt sein.

Das klingt nach Fake - wenn du keine Schulden 2005 gehabt hat dann musst du dir auch keine sorgen machen. Der Bescheid hätte dir gegen Postzustellungsurkunde ja 2005 zugehen müssen. Falls das so war, ist der Titel 30 Jahre gültig und vielleicht wurden deine Verbindlichkeiten an ein Inkassobüro weiter gegebn. Prüfe den Betrag und überleg ob du 2005 oder 2004 etwas gekauft und nicht bezahlt hast.