Muss ich bei Umfirmierung einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?

7 Antworten

Die Änderung der Rechtsform Deines Arbeitgebers ist für Dein Arbeitsverhältnis völlig bedeutungslos.

Es handelt sich dabei nicht um einen Betriebsübergang (also die Übernahme des Betriebs durch einen neuen Arbeitgeber) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 613a "Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang", der - je nach den konkreten Umständen - auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis/den Arbeitsvertrag und seine Inhalte haben könnte. Das trifft hier - bei der Änderung der Rechtsform - aber nicht zu.

Bei einer Firmenübernahme (egal aus welchem Grund) tritt der neue Firmeninhaber grundsätzlich in alle bestehenden Verträge ein.

Natürlich kann er versuchen, auf dem Verhandlungsweg, diese Verträge zu ändern, das ist aber nicht einseitig möglich. Kommt kein neuer Vertrag zustande, bleibt nur die fristgerechte Kündigung, die dann aber auch u.U. Abfindungen auslösen.

Familiengerd  11.08.2021, 17:19

Es handelt sich bei der Änderung der Rechtsform nicht um einen Betriebsübergang, auf den Deine Antwort abzielt!

DerHans  11.08.2021, 17:22
@Familiengerd

Das ändert aber nichts am Ergebnis.

Familiengerd  11.08.2021, 17:28
@DerHans

Nein!

Denn bei einem Betriebsübergang können sich - je nach den konkreten Gegebenheiten (es gibt z.B. einen Tarifvertrag, und der neue Arbietgeber unterliegt einem anderen Tarifvertrag - entsprechend bei Betriebsvereinbarungen) - konkrete und unmittelbare Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und den Arbeitsvertrag ergeben.

Für Dich bleibt alles beim Alten. Dein Vertrag bleibt gültig.

So eine Änderung der Geschäftsform hat in der Regel keine Auswirkung auf die Anstellungsverträge, die "neue" Firma übernimmt nahtlos alle Verträge.

Einen neuen Vertrag musst Du nicht unterschreiben, wenn er sich inhaltlich unterscheidet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ist es notwendig, dass alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben damit sie dann bei der GmbH angestellt sind?

NEIN!

Gilt mein alter Vertrag weiter, wenn ich den neuen nicht unterschreiben würde?

JA!

Du hast zwar mehr Fragen gestellt, die sind aber mit meinen zwei kurzen Antworten auch beantwortet.

Die Firma ändert die Rechtsform, die Arbeitsverträge bleiben wie sie sind und wenn der AG neue Arbeitsverträge mit schlechteren Bedingungen vorlegt, muss man das auch nicht unterschreiben.

Nein, es gibt allenfalls nur einen Änderungsnachweis als Anlage zum bestehenden Arbeitsvertrag