Überstunden abgegolten bei Gehalt?

8 Antworten

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Wenn du sehr gut verdienst als Angestellter kann eine bestimmte Anzahl von Überstunden im Gehalt verankert werden.Aber nicht bei 2000-3000€ Brutto im Monat.Das wäre eine unwirksame Klausel. Gibt es auch Rechtsprechung des BAG dazu.Schreibe den Arbeitgeber einen freundlichen Brief mit Fristsetzung von 14 Tagen.In dieser Zeit soll er dir das fehlende Geld überweisen.Falls er das nicht tut müsstest du llagen beim zuständigen Arbeitsgericht am Ort der Firma.Geht ohne Anwalt, einfach in die Geschäftsstelle gehen und Klage aufsetzen lassen.Habt ihr einen Betriebsrat? Dann diesen auch bemühen. Selbst eine abgeschlossene Betriebsvereinbarung mit so einer Klausel ist unwirksam, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

"Der Leitende Angestellte schuldet laut Definition seine volle Arbeitskraft dem Unternehmen und ist zu allen erforderlichen Zeiten für das Unternehmen verfügbar. Er muss also Überstunden leisten, sobald diese vom Arbeitgeber verlangt werden. Leitender Angestellter ist im juristischen Sinne allerdings erst, wer eine unternehmerische Handlungsvollmacht besitzt und Mitarbeiter einstellen und entlassen kann."

Das entfällt bei Dir also schon mal.

"Leistet der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb heraus Überstunden, müssen diese nicht vergütet werden. In einzelnen Fällen wurden Arbeitnehmer aufgrund eigenmächtig absolvierter Überstunden sogar schon abgemahnt - und diese Abmahnungen wurden von Arbeitsgerichten als zulässig bestätigt."

Wurden die Überstunden angeordnet oder hast Du die von selber gemacht?

"In manchem Arbeitsvertrag finden sich sogenannte Pauschalabgeltungen, wonach die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Das hat in der Vergangenheit häufig zu Streit und Arbeitsrechtsprozessen geführt. Denn tatsächlich gibt es keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Überstunde zu bezahlen ist."

"Vermeintlich findige Arbeitgeber formulieren im Arbeitsvertrag: "Mit dem Gehalt ... sind alle Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten". So leicht geht das allerdings nicht. Diese Standardklauseln sind nach heutiger Rechtsprechung nicht zulässig, weil nicht klar ist, wie viele Überstunden damit erfasst sein sollen. Eine zeitlich unbeschränkte Klausel ("alle Überstunden") ist also immer unwirksam.

Ausreichend klar wäre aber eine Formulierung, mit welcher "20 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind". Für beide Seiten ist damit hinreichend bestimmt, was auf einen zukommt. Abgeltungsklausen im Umfang bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit gelten häufig als angemessen. Auch zehn Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche können mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, AZ 19 Sa 1720/11)."

Hier liegt also der Knackpunkt. Die Formulierung mit "Alle Überstunden" ist nicht zulässig. Steht bei Dir aber so nicht drin.

Du müsstest vermutlich klagen, aber das ist nicht zwingend Erfolg versprechend.

Alle Zitate und noch mehr Infos gibt es unter http://karrierebibel.de/ueberstunden/




Robert Mudter  14.10.2016, 12:05

super Zusammenfassung

Tobix97 
Fragesteller
 14.10.2016, 12:09

Vielen Dank für die super Zusammenfassung. Bei mir steht statts "alle überstunden" etwaige überstunden drin. Ist evt mit alle gleichzustellen was ich aber nicht genau weiss

Robert Mudter  14.10.2016, 12:25
@Tobix97

nur eine Klarstellung: Es kommt auch auf den Status an, der ist aber nicht wirklich die Bezugsbasis. Die Rechtsprechung, dh BAG stellt auf die sogeannte Vergütungserwartung ab: Je höher das Gehalt, desto eher darf der Arbeitnehmer keine zusätzliche Vergütung erwarten. Die Grenzen sind hier regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenzen. Daneben kommt es natürlich auf die wirksame arbeitsvertragliche Fixierung und unter Umständen auch auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes an

Familiengerd  14.10.2016, 13:31
@Robert Mudter

Beitragsbemessungsgrenzen

Und die hierfür maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2016 bei monatlich 6.200 € West und 5.400 € Ost.

Wer also darüber liegt, kann aus dem BGB § 612 "Vergütung" keinen Anspruch auf Entgeltung seiner Überstunden ableiten.

Familiengerd  14.10.2016, 13:27

@ Girschdien:

Die Formulierung mit "Alle Überstunden" ist nicht zulässig. Steht bei Dir aber so nicht drin.

Dass in der Klausel, die in der Frage zitiert wird, "nur" von "etwaigen Überstunden" die Rede ist, ändert nichts an ihrer Unwirksamkeit, da diese Formulierung genau so unbestimmt ist wie "alle Überstunden".

Girschdien  17.10.2016, 06:46
@Familiengerd

Stimmt. Also müsste der FS vermutlich klagen. :-(

Familiengerd  17.10.2016, 11:36
@Girschdien

Vielleicht "knickt" der Arbeitgeber ja auch ein, wenn er mit der Unzulässigkeit/Nichtigkeit der Klausel konfrontiert wird.

Aber wie meistens, wenn es zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, ist es aufgrund der konkreten "Machtverhältnisse" der Arbeitnehmer, der sich fragen muss, ob er tatsächlich auf seinem "guten" (!) Recht beharren soll, um das Klima nicht zu vergiften - und seltenst der Arbeitgeber, der sich zu fragen hätte, ob er seinen Rechtspflichten nachkommen soll.

Grundsätzlich: In Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es kein Gleichgewicht der Kräfte, der Arbeitnehmer ist immer der sozial Schwächere; daran ändert auch meist nicht, wenn er in einer gerichtlichen Auseinandersetzung obsiegt.

Grundsätzlich ist diese Regelung des Arbeitsvertrages unwirksam. Sie stellt eine einseitige und und unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar und ist als AGB zu werten. Deswegen scheitert sie an der Inhaltskontrolle. Etwas anders sähe es aus, wenn du eine zusätzliche pauschale Vergütung bekämst, mit der die Stunden pauschal abgegolten sind.

Nun stellen sich für dich zwei Fragen:

1. Wurden die Überstunden angewiesen? Nur für angewiesene Überstunden hast du einen Vergütungsanspruch.

2. Willst du mit deinem Arbeitgeber streiten? Letztlich wird dir der Arbeitgeber die Vergügung kaum freiwillig rausrücken, denn er hat diese Regelung ja nicht umsonst in den Vertrag reingeschrieben. Wenn du gegen deinen Arbeitgeber vorgehst, musst du mit Gegenwind rechnen.

Familiengerd  14.10.2016, 13:23

Der wesentliche Grund für die Unwirksamkeit dieser Klausel liegt in ihrer Unbestimmtheit: dass also der Arbeitnehmer nicht weiß, in welchem Umfang Überstunden pauschal abgegolten sein sollen.

Daran ändert auch Deine Alternative "Etwas anders sähe es aus, wenn du eine zusätzliche pauschale Vergütung bekämst, mit der die Stunden pauschal abgegolten sind." nichts.

Leider ist dem so und aus eigener Erfahrung weiß ich das es nichteinmal etwas bringt mit Anwalt dagegen anzugehen. Sofern dein Chef bzw Abteilungsleiter die Überstunden nicht angeordnet hat und somit in Kenntnis ist, hat man keine Chance. Dann heißt es halt du hast die freiwillig gemacht. Leider alles gegen den Arbeitnehmer gerichtet. Versuch die Überstunden auf ein Minimum zu reduzieren fürs erste. Grüße

Familiengerd  14.10.2016, 13:19

Leider ist dem

In diesem Fall: Nein!

Diese Klausel, wie sie in der Frage beschreiben wird, ist unwirksam/nichtig, da es ihr schon alleine an einer inhaltlichen Überprüfbarkeit (wie viele pauschal abgegoltenen Überstunden hat der Arbeitnehmer zu leisten?) fehlt.

Sofern dein Chef bzw Abteilungsleiter die Überstunden nicht angeordnet hat und somit in Kenntnis ist, hat man keine Chance.

Auch freiwillig geleistete Überstunden sind dann zu entgelten, wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat, sie aber nicht unterbindet; es bedarf nicht zwingend seiner Kenntnis aufgrund seiner eigenen Anordnung.

Sie sind auch ohne Anordnung und ohne Kenntnis des Arbeitgebers zu entgelten, wenn bei einer Aufgabe die zwingend geforderte Fertigstellung Überstunden erfordert, ohne dass es dazu einer Anordnung durch den Arbeitgeber bedarf.

DaveJackson  12.12.2016, 12:22
@Familiengerd

Eine verbindliche Rechtsauskunft teilte mir mit das beim Thema Überstunden zu 90 % für den Arbeitgeber entschieden wird.

Ob erforderlich oder nicht, weil man nichts schriftlich hat ist es egal.

Er sagt einfach er weiß davon nix, er hat nichts angeordnet und die Arbeit ist in der Arbeitszeit zu erledigen und auch zu schaffen.

Ist das der genaue Wortlaut?

Wenn z.B. im Arbeitsvertrag steht dass 20 Überstunden  mit dem Gehalt abgegolten sind, ist dies rechtlich in Ordnung.

Steht aber nur da, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und es ist keine Anzahl genannt, ist diese Klausel unwirksam. Solche Überstunden müssen bezahlt oder als Freizeitausgleich gegeben werden.

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/unbezahlte-ueberstunden-wann-sind-sie-zulaessig/04/
 

scharrvogel  14.10.2016, 12:05

auch das wäre nicht zulässig.

Familiengerd  14.10.2016, 12:58
@scharrvogel

@ scharrvogel:

Da bist Du (leider für die Arbeitnehmer) völlig im Irrtum!

Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Verdienst sind zulässig, wenn die Zahl dieser Überstunden genau festgelegt wird und in einem angemessenen Verhältnis zum Verdienst und zur vereinbarten Arbeitszeit (nicht mehr als 15 - 20 %) steht.

Überhaupt kein Anspruch auf Entgeltung von Überstunden besteht allerdings bei Arbeitnehmern mit einem "herausgehobenen" Verdienst; der liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (2016 monatlich 6.200 € West und 5.400 € Ost).