Guttage & Feiertage im Gehalt inkludiert?
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgende Abschnitt:
Mit der Vergütung ist etwaige Mehr- und Überarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit abgegolten.
Falls ich also an 6 bzw. 7 Tagen der Woche gearbeitet habe sind diese damit auch abgegolten und ich habe kein Anrecht auf Zeitausgleich bzw. Bezahlung?
Danke
4 Antworten
Ja, mit deiner Unterschrift unter solche einem Arbeitsvertrag hast du der Regelung zugestimmt.
Nein, nicht alles was unterschrieben wird ist zu akzeptieren. Die Formulierung sind sittenwidrig.
Eine pauschale Vereinbarung von Überstunden in unbegrenzter Höhe ohne Vergütung ähnelt ja quasi einer Sklavenhaltung und ist rechtlich nicht zulässig. Der Link im Kommentar des users hauten gibt Aufschluss darüber.
Für Sonn- und Feiertage muss es einen entsprechenden Freizeitausgleich geben http://dejure.org/gesetze/ArbZG/11.html . Die Zuschläge können einzelvertraglich anders geregelt werden (wie bei dir).
Nein, dies geht nicht - sittenwidrig. Ich hatte ebenfalls vor ca. 25 Jahren so eine Formulierung. Überstunden müssen bezahlt werden und können nicht pauschal vergütet werden.